Der Verdienst in einem staatlichen Forstbetrieb
Staatliche Forstbetriebe sind Einrichtungen, die im Besitz des Staates sind und sich um die Bewirtschaftung von Wäldern kümmern. Sie sind also eine Art "Waldverwaltung" im Auftrag des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis). Es gibt verschiedene weitere Begriffe, die für die Forstverwaltung verwendet werden können - gängige Alternativen sind Revier, Forstamt, Waldwirtschaft, Forstwirtschaftsbetrieb oder Garten- und Friedhofsamt. In Städten und Gemeinden mit kleinem Waldbestand wird die Forstwirtschaft in der Regel vom kommunalen Bauhof wahrgenommen. Wir verwenden im Folgenden den Begriff Forstbetrieb, meinen damit aber sämtliche Formen der öffentlichen Waldverwaltung.Private Forstbetriebe können die Gehälter grundsätzlich frei gestalten. In öffentlichen Forstbetrieben richtet sich das Gehalt bei Beamten nach der anzuwendenden Beamtenbesoldung und bei Arbeitnehmern nach einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
(1) Beamte
Insbesondere Förster im Dienst des Bundes und der Länder werden im Beamtenverhältnis beschäftigt. Es sind Laufbahnen im gehobenen und im höheren Forstdienst möglich. Für den gehobenen Dienst wird oftmals nach einem forstlichen Bachelorstudium ein forstlicher Vorbereitungsdienst als Forstinspektoranwärter absolviert. Für den höheren Forstdienst werden regelmäßig Absolventen eines forstlichen Masterstudienganges in ein Forstreferendariat eingestellt.Für Beamte des Bundes gilt die Bundesbeamtenbesoldung, für die Beamten der Länder und Kommunen die jeweilige Landesbeamtenbesoldung. Zu den Besoldungstabellen für Beamte...
(2) Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die früher in Angestellte und Arbeiter unterschieden wurden, werden in der Regel nach einem der folgenden Tarifverträge beschäftigt. Dies betrifft zum Beispiel die Berufe Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister, Forsttechniker, Waldarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter.- In den Forstbetrieben des Bundes:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung Bund)
- Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten des Bundes, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-Wald-Bund)
- In den Forstbetrieben der Länder und Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In Hessen der TV-H.
- Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst)
- In den Forstbetrieben der Kommunen:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung VKA)
- Landesbezirkliche Tarifverträge zum TVöD VKA (z.B. Tarifvertrag handwerklicher Bereich Bayern mit Entgeltgruppenverzeichnis, TVöD NRW, Hessen [HTB-H], Baden-Württemberg [Tarifvertrag Nr. 6G], Schleswig-Holstein [TV-Lohngruppenverzeichnis], Bayern [TV EGO Handwerk Bayern)
- Spezielle landesbezirkliche Tarifverträge für Waldbeschäftigte (z.B.TVöD-Wald SH, TVöD Wald Saar, TVöD-Wald BaWü, TVöD-Wald Hessen, BezTV-W RP).
Gehaltstabelle TVöD:
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1 | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
a) Die Entgeltgruppe nach TVöD VKA: Abhängig von den übertragenen Tätigkeiten gilt in der Regel folgende Eingruppierung:
- Angestellte ohne Ausbildung, mit zweijähriger Ausbildung oder mit fachfremder Ausbildung (Quereinsteiger) werden je nach der Schwere der Aufgaben in die Gehaltsgruppen 1-4 eingruppiert.
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung erhalten ihr Gehalt aus den Entgeltgruppen 5 - 9 b. Der Ausbildungsberuf muss eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Bachelor erhalten die Entgeltgruppe 9 b oder höher.
- Master werden in Entgeltgruppe 13 oder höher eingruppiert.
- Verwaltungskräfte werden zwischen Entgeltgruppe 2 und 15 eingruppiert.
Bei einer Eingruppierung werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet. Maßgeblich sind dabei alle Aufgaben, die nicht nur vorübergehend auszuüben sind. Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert."). Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
Nicht immer sind dem Arbeitgeber alle anfallenden Tätigkeiten bekannt. Dann wird der Bedienstete aufgefordert, eine Tätigkeitsbeschreibung / Stellenbeschreibung vorzulegen. Im Anschluss daran folgen eine Stellenbewertung und die Eingruppierung.
Die Entgeltordnung zum TVöD VKA unterscheidet zwischen allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und speziellen Tätigkeitsmerkmalen. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor. Sie können in der Entgeltordnung zum TVöD VKA oder zum TVöD Bund oder in landesbezirklichen Tarifverträgen zum TVöD aufgeführt sein. Beispiele für spezielle Tätigkeitsmerkmale:
b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD VKA: Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.
Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
c) Weitere Zahlungen nach TVöD VKA: Zusätzlich werden Zulagen, Zuschläge und weitere Zahlungen erbracht. Beispiele:
- TVöD Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- TVöD Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- TVöD Erschwerniszuschläge
- Ausgleich / Zeitzuschlage für Rufbereitschaft, Arbeit an Samstagen / Sonntagen / Feiertagen, Nachtarbeit, Wechselschicht, Überstunden, usw.
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jubiläumsgeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
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Das Gehalt nach dem TV-L (Länder)
Die Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ähneln den Regelungen im TVöD. Im Detail können sich jedoch Unterschiede ergeben. Siehe hierzu die Seite TV-L ...Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 TV-L | 5.217 | 5.594 | 5.794 | 6.501 | 7.037 | 7.242 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 TV-L | 4.743 | 5.086 | 5.368 | 5.794 | 6.446 | 6.634 | |
E 13 TV-L | 4.388 | 4.708 | 4.949 | 5.416 | 6.062 | 6.237 | |
E 12 TV-L | 3.975 | 4.241 | 4.804 | 5.299 | 5.938 | 6.110 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2 |
E 11 TV-L | 3.853 | 4.098 | 4.378 | 4.804 | 5.423 | 5.579 | |
E 10 TV-L | 3.724 | 3.965 | 4.241 | 4.523 | 5.058 | 5.204 | |
E 9b TV-L | 3.337 | 3.569 | 3.721 | 4.139 | 4.495 | 4.624 | |
E 9a TV-L | 3.337 | 3.569 | 3.620 | 3.721 | 4.139 | 4.256 | mindestens zwei- oder dreijährige Berufsausbildung |
E 8 TV-L | 3.146 | 3.373 | 3.500 | 3.620 | 3.752 | 3.834 | |
E 7 TV-L | 2.972 | 3.194 | 3.361 | 3.487 | 3.588 | 3.676 | |
E 6 TV-L | 2.926 | 3.145 | 3.267 | 3.392 | 3.474 | 3.563 | |
E 5 TV-L | 2.819 | 3.035 | 3.157 | 3.274 | 3.367 | 3.430 | |
E 4 TV-L | 2.701 | 2.919 | 3.072 | 3.157 | 3.243 | 3.298 | An- und Ungelernte |
E 3 TV-L | 2.669 | 2.882 | 2.943 | 3.041 | 3.121 | 3.188 | |
E 2 TV-L | 2.503 | 2.704 | 2.766 | 2.827 | 2.968 | 3.115 | |
E 1 TV-L | – | 2.294 | 2.325 | 2.362 | 2.399 | 2.490 |
Fachkräfte in Forstbetrieben Ein Forstamt benötigt je nach Größe und Zuständigkeiten in der Forstwirtschaft verschiedene Fachkräfte. Beispiele der wichtigsten Berufe und deren Aufgaben (m/w/d):
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