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Hallo, ich bin seit August 2022 krank. Erhalte ich trotzdem die Inflationsprämie?
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Hallo...ich bekomme seit letztes Jahr September Krankengeld (Angestellte im öffentlichen Dienst Bundeswehr seit 8 Jahren). Habe jetzt zum 30.06.2023 gekündigt. Habe ich Anspruch auf Inflationsausgleichprämie? Viele Grüße
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Bin bei der Bundespolizei und habe einen Tauschpartner gefunden, gleiche Besoldung, gleicher Dienstgrad.
Möchte von Berlin nach Bayern wechseln, kann der Tausch stattfinden, oder kann Berlin den Tausch nicht bewilligen?
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Hallo,
Ich bin Beamtin auf Probe in einer Behörde. Und möchte eine neue Ausbildung in einer anderen Behörde beginnen. Dort wäre ich wieder Beamtin auf Widerruf. Ist es möglich dies anzugehen, ohne zu kündigen?
Ich bleibe ja Beamtin.
Lieben Dank
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Ich möchte gerne den Studiengang "Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management (B.A.)" an der Hochschule Nordhausen beginnen.
Siehe https://www.hs-nordhausen.de/studienange...anagement/
Hat hier jemand zufällig Erfahrungen mit diesem Studiengang? Wie sehen die Chancen einer Verbeamtung oder einer Einstellung außerhalb von Thüringen aus?
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Ich werde zum 01.06.2023 innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer kommunalen Stadtverwaltung (TVÖD-VKA) zu einem kommunalen Krankenhaus (TVÖD-K) wechseln.
Das Arbeitsverhältnis bei der komm. Stadtverwaltung bestand vom 02.01.23 bis 31.05.2023.
Habe ich aufgrund des Wechsels Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, welches im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023 für den TVÖD ausgehandelt wurde? Und falls ja, welcher Arbeitgeber zahlt diesen aus?
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Bin seit Oktober 2022 krankgeschrieben... wird noch ca. 3 Monate dauern. Steht mir der Inflationsausgleich auch zu?
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Hallo,
muss man ab 50 noch Nachtdienst im vollen Umfang leisten oder kann man sagen, nur noch max. zwei Nächte am Stück?
Wenn ärztliches Attest vorliegt vom Betriebsarzt oder vom Hausarzt ??
Danke für eure Info‘s
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Hallo ,
bei einer Wochenarbeitszeit von 28 Stunden, wie hoch ist der Prämien-Anteil?
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Hallo, seit Mitte Mai 2023 bin ich in der Erler Klinik in Nürnberg angestellt. Bekomme ich auch den Inflationsausgleich?
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Hallo!
TeilnehmerInnen einer Qualifizierung zum/r Verwaltungsfachwirt/in mit einem befristeten Arbeitsvertrag nach § 30 TVöD für die Zeit der Qualifizierung (2 Jahre) bekommen für diese Zeit Mindestlohn.
§3 des Arbeitsvertags lautet: „Das Vertragsverhältnis bestimmt sich mit Ausnahme alles vergütungsrelevanten Regelungen mach dem TVöD-V sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden TV in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung ist abschließend in §X dieses AVs geregelt.“
Die Vergütung in §X ist als Pauschalbetrag angegeben und wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns in 2022 stillschweigend angepasst.
Haben diese Beschäftigten Anspruch auf den Inflationsausgleich oder schließt §3 des Arbeitsvertrages dies tatsächlich aus?
Danke für eure Gedanken dazu!
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Hallo, wenn ich zum 01.08. den Arbeitgeber wechsle (von TVÖD zu TVÖD), stehen mir dann die monatlichen Ausgleichszahlungen trotzdem zu?
Liebe Grüße
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Wie wird die Prämie berechnet mit 17 Stunden die Woche?
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Hallo,
seit 20 Jahren bekomme ich immer nur eine jährliche Erhöhung um 1% der Zusatzversorgung. Ist das überall so?
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Hallo, gibt es für das Ordnungsamt Außendienstzulagen?
Liebe Grüße
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Hallo, ich bin im öffentlichen Dienst in einer Kommune angestellt. Ich möchte zum 01.12. in einer anderen Kommune eine Stelle annehmen. Dazu müsste ich am 01.11.23 zum 30.11.23 kündigen. Bekomme ich, obwohl ich gekündigt habe, die Sonderzahlung mit dem November Gehalt?
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Hallo bekomme ich auch den Inflationsausgleich? Mit dem Vertrag tvö l? Bei der Kirche angestellt.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo allerseits,
meine Partnerin arbeitet seit Februar 2023 in einer Kita. Angestellt als Erzieherin im Quereinstieg. Gehalt nach Tarif. Aktuell befindet sie sich noch in der 6 monatigen Probezeit. Nun bekommen alle Mitarbeiter nach der Tarifrunde TVöD 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 1000,00 € Netto.
Meine Partnerin soll allerdings garnichts bekommen, da sie sich noch in der Probezeit befindet. Ist das so rechtens ?
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Hallo zusammen,
hat man durch den Vorsitz des Personalrates einen Anspruch auf eine Höhergruppierung?
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Hallo, mein Kollege und ich sind mit jeweils 6 Std. die Woche (5 Tage Woche zugrunde gelegt) bei der Stadt angestellt. Sind also geringfügig entlohnte Beschäftigungen ("520 €-Jobs") nach TVöD. Je nach Belegungsplan der Mehrzweckhalle müssen wir auch nach Bedarf an den Wochenenden arbeiten und bei Veranstaltungen auch mal sehr spät. Wir öffnen die Halle für den Übungsbetrieb und schließen dann später nach einem Kontrollgang wieder ab. Die Arbeitszeit variiert somit. Allerdings müssen wir während dieser 6 Std. immer erreichbar sein, falls wir gebraucht werden.
Nun hatten wir heute ein Gespräch im Rathaus, da hin und wieder anfallende Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Die Begründung: es würde sich ausgleichen, da wir ja mit Auf- und Abschließen niemals auf 6 Std. die Woche kämen. Auch Zuschläge für Wochenendarbeit will man uns nicht gewähren. Im Vertrag würde ja stehen, dass wir dazu bereit sein müssen und es wurde nochmals betont, dass es sich ausgleicht. Als Arbeitszeit wird wirklich nur die Dauer des Auf- und Abschließens gewertet, nicht aber, dass wir in den 6 Std. , in der die Halle geöffnet ist, ja immer auf Abruf sein müssen. Bei Veranstaltungen (meist am Wochenende) kommen wir mit Übergabe und Abnahme der Halle, inkl. Teeküche und der Abrechnung der vorgehaltenen Getränke (die auch von uns organisiert werden) schnell auf insgesamt 4 Std.
Im "Homeoffice" kontaktieren wir Veranstalter, bestellen Getränke und leiten die Abrechnungen an den Getränkelieferanten weiter.
Mein Kollege und ich sehen den Ausgleich nicht, da wir auch 12 Std. am Tag telefonisch erreichbar sein und auch spontan mal Handwerkertermine wahrnehmen können müssen. All dies neben unserer hauptberuflichen Tätigkeit in anderen Bereichen.
Jetzt sollen wir noch weitere verwaltungstechnischen Aufgaben übernehmen OHNE diese bezahlt zu bekommen. Man müsse erst prüfen, ob wir dadurch auch wirklich mehr Stunden arbeiten oder ob es sich immer noch ausgleicht.
Irgendwie fühlt sich das nicht richtig an. Dann liegt es ja im Ermessen des Arbeitgebers, wann wir nach dessen Meinung unsere 6 Std./Woche "erarbeitet" haben.
Kennt sich da jemand mit aus? Hat unser Arbeitgeber Recht?
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