Neue Themen
Wir würden gerne einmal nachfragen, ob es Kolleginnen bzw. Kollegen gibt, die als Schulsekretär/in nach TvöD 7 eingestuft sind? Wenn ja, gibt es dafür ein Urteil, dass diese Höhergruppierung belegen könnte?
Wir würden uns sehr über eine Rückmeldung freuen.
Vielen Dank schon einmal.
MfG
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Hallo,
ich suche verzweifelt den aktuellen Spartentarifvertrag TV-N Niedersachsen mit den Neuerungen ab August 2024.
Im Vorfeld schon mal vielen Dank für die Hilfe.
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Wie hoch ist der Stundenlohn als Minijob in der Entgeltgruppe 3 Stufe 2?
Danke
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Welche Gehaltsgruppe ist für einen ausgebildeten Tierwirtschaftsmeister mit Verantwortung für einen großen Tierbestand damit einhergehende Lebensmittelproduktion, Ausbildertätigkeit sowie Lehrgänge angemessen?
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Hallo @all,
ich überlege zurzeit den Arbeitgeber zu wechseln.
Meine Frage: Die Stellenausschreibung bietet Besoldung EG 9a TVöD V an.
In welcher Stufe wird man eingestellt? Natürlich vorausgesetzt, ich habe eine Chance, ich gehöre schon zum älteren Semester :-)
Also ich arbeite inzwischen seit über 20 Jahre beim Land in der Verwaltung. Was meint ihr?
EG9 a Stufe 3? Ist das realistisch?
Viele Grüße
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Guten Tag,
meine nachweisliche Berufserfahrung beläuft sich auf 23 Jahre als Pflegehelferin. Seit 2017 examinierte Fachkraft.
Ich wurde 2021 in die Gehaltsstufe 2 eingeordnet. Kam dieses Jahr im Februar erst in die 3.
Warum wird meine Berufserfahrung nicht anerkannt bzw. ist das korrekt ??
Vielen Dank für die Antwort
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Fängt man immer mit der Stufe 1 an? Unabhängig der Berufserfahrung?
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Hallo, wie würde hier ein bisheriger Hörakustiker (20 Berufsjahre) nach seiner Umschulung zum Verwaltungsfachwirt eingestuft ?
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Ich arbeite als Bürosachbearbeiterin mit EG 6 in einer Personalbetreuung. Ein abgelehnter Bewerber droht uns nach einem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren mit einer Klage. Mein Vorgesetzter hat mich an unsere Juristen verwiesen, damit diese mit dem Bewerber in den Austausch gehen. Die Juristen spielen mir den Ball zurück und sagen, er hat mit der Klage keine Chance und geben mir den Auftrag, das dem Bewerber per Mail mitzuteilen.
Jetzt frage ich mich: ich bin weder Jurist noch Personalsachbearbeiter, habe keine Kenntnis im Arbeits- oder Tarifrecht usw. Darf ich mich wirklich auf dieses dünne Eis begeben und dem potenziellen Kläger eine Antwort senden? Abgesehen davon, dass ich mich nicht dazu in der Lage sehe, eine rechtssichere, einschlägige Antwort zu geben, bin ich dazu überhaupt befugt? Darf ich in meiner doch sehr niedrigen Position solche Schreiben verfassen?
Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert - es kann doch nicht an einer einfachen Bürosachbearbeiterin liegen, juristische Auseinandersetzungen abzuwehren?
Kann mir jemand sagen, ob ich dazu überhaupt befugt bin? Herzlichen Dank!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Ich bin gelernte Bankkauffrau, bin aber schon seit 2007 in der Verwaltung einer Kommune tätig.
Mein Aufgabenbereich umfasst eigenverantwortlich das Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt, Sozialamt und Gewerbeamt.
Mein Arbeitgeber hat mich aufgeklärt, dass eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 (ich bin momentan in 7) nicht möglich ist, da ich keine abgeschlossene Ausbildung in der Verwaltung habe.
Ich habe gegoogelt, dass meine langjährige Erfahrung in dem Bereich eine Höhergruppierung möglich macht, da diese vielen Jahre anerkannt werden.
Ist dies richtig?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo, leider gibt es hier eine längere Vorgeschichte. Im Kern geht es um folgenden Sachverhalt: Der ehrenamtliche Bürgermeister eine Gemeinde mit weniger als 1000 Einwohnern hat vor den Kommunalwahlen mehrmals gegenüber der Presse, dem Gemeinderat und anderer Gremien unmissverständlich klar gestellt, dass er sich nicht mehr wieder wählen lassen möchte und deshalb auch die Wahlleitung der jetzigen Kommunalwahlen übernommen. Zu den Bürgermeisterwahlen hat sich niemand aufstellen lassen. Daher gab es auch keine Urwahl.
Nun wurde anlässlich der 1. (konstituierenden) Sitzung des Gemeinderats (der zu 80% gleich geblieben ist) als einziger Kandidat der besagte Bürgermeister vorgeschlagen und wieder gewählt. Wobei jedem klar ist, dass dieser Bürgermeister bei einer ordentlichen Wahl niemals die 50% Mehrheit bekommen hätte. Da der Bürgermeister nun seit ca. 20 Jahren im Amt ist, jedoch die letzte Wahl verloren hat und wegen Rücktritt des damaligen Kandidaten nach 2 Jahren bei den Neuwahlen mit wieder gewählt wurde (hier gab es keinen Gegenkandidaten... ). Die Wahlbeteiligung war damals unterirdisch. Der Gemeinderat wirtschaftet seit Jahren in die eigene Tasche und Kritiker werden diffamiert. Hier gab es viele Diskussionen, was jetzt nicht weiter hilft.
Die Frage ist, gibt es eine Möglichkeit, die Wahl als Einwohner anzufechten oder zumindest dafür zu sorgen, dass das Gremium noch etwas länger handlungsunfähig bleibt? Nicht aus bösem Willen oder Missgunst, sondern damit sich die Einwohner entsprechend aufstellen können und hier gegensteuern können. Um einen Einblick zu geben, in der Regel werden Beschlussvorlagen zu bestimmten Themen (sprich wenn es im Interesse des Gremiums aber nicht der Einwohner ist) nicht gelesen, den Ratsmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt und auch nicht in der Sitzung diskutiert. Auch wenn dies schon eskaliert wurde sind den Aufsichtsbehörden die Hände gebunden, da nur Ratsmitglieder hier Beschwerde einlegen können. Was sie selbst natürlich nicht tun werden.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass dieses Vorgehen, d.h. der Ablauf der Wahlen im Sinne der Demokratie ist. Ich finde aber bis jetzt keine Verordnung und kein Gesetz, welches dieses Vorgehen untersagt.
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Hallo
Meine Stellenbeschreibung beinhaltet Assistentin der GF, Projektassistentin und QM Unterstützung / Assistenz
Prozentual wie folgt aufgeteilt:
50% Assistenz, 30% Projekt, 20% QM oder 40% Projekt und 10Qm
Wie sollte meine Eingruppierung aussehen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Kerstin
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Wir haben bei uns in der Dienststelle einen speziellen Fall, was mich Personalratsmitglied sehr beschäftigt.
Sachverhalt:
Es handelt sich um einen Beschäftigten, der seit dem 04/2012 unbefristet angestellt ist ,zur Einstellung folgende berufliche Qualifikation: 1. juristische Staatsexamen, seit 06/24: Master in Kommunales Verwaltungsmanagement. Laut Stellenplan und Arbeitsvertrag eingestellt in EG 11 (Leiter der Personalabteilung)
Von 01.01.2021 bis 30.06.2022 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Fachbereichsleitung Soziale Dienste, A 13). Im gleichen Zuge wird der FBL Soziale Dienste vorübergehend mit der Leitung der Personalabteilung betraut, erhält weiter die Besoldung nach A 13.
Beide sitzen auch nach dem 30.06. auf den ehemals vorübergehend übertragenen Stellen.
Bekommt seit dem 01.01.21 eine Zulage von EG 11 auf EG 12. Mittlerweile hat eine
Stellenbewertung ergeben, dass die FBL nach EG 14 bewertet ist. Die Bewertung erfolgte im August 2023.
Es wurde das erste Mal am 21.08.2023 nach einer korrigierten Zulage gefragt bzw. diese beantragt. Am 07.11.2023 wurde ein Schreiben aufgesetzt, am 05.02.2024 eine erneute Mail mit der Bitte um Sachstandsmitteilung. Am 12.08.2024 ging die bislang letzte Mail raus. Entweder bekomme der Beschäftigte gar keine Antwort, oder lediglich den Hinweis, dass sich jemand kümmert und er demnächst was hören werde.
Zu klärende Fragen:
Wie viel Zulage steht dem Beschäftigten zu?
Ist die vorübergehende Übertragung zulässig? Der Amtsinhaber arbeitete offensichtlich nicht so, wie es sich die Dienststelle vorstellt. Deshalb wurde der Beschäftigte mit den Aufgaben betraut. Da für ihn keine Stelle im Stellenplan vorgesehen ist, bleibt es bislang bei der vorübergehenden Übertragung, die im Grunde ja auch bereits abgelaufen ist.
Ich möchte den Beschäftigten als Personalratsmitglied unterstützen. Welche Maßnahmen könnte man ergreifen ? Ich wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar
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Eingruppierung mit Abteilungsleitung, Personalführung und Ausbildung
8 oder 9a, aus meiner Sicht kommt beides in Frage, was trifft zu?
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Guten Tag,
eine Frage bzgl. des Übergangs aus der Rufbereitschaft in die Arbeitszeit bei Alarmierung:
Beginnt die Arbeitszeit in dem Moment wenn ich einen Ruf annehme und die Bearbeitung bestätige (z. B. Anruf aus dem automatischen Alarmierungssystem mit Nennung der betrieblichen Störung).
Oder beginnt die Arbeitszeit erst wenn:
a) wenn ich aufgrund der Alarmierung tatsächlich am Einsatzort bin?
b) wenn ich aufgrund der Alarmierung meinen Wohn-/ Aufenthaltsort verlasse und die Fahrt zum Einsatzort aufnehme.
mfg
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Ich arbeite seit über einem Jahr in der kommunalen Verwaltung in Teilzeit. Meine Stelle wurde neu geschaffen und mit einer EG 7 eingruppiert. Meine Aufgaben sind sehr vielseitig. Ich bin die Datenschutzschnittstelle zur externen DSBeauftragten, ich betreue die Webseite, unterstütze bei Arbeitssicherheitsthemen und mache vollumfängliche Gremienarbeit für 3 Gemeinden und einen Verband.
Ich erhielt so gut wie keine Einarbeitung und habe mir alles mehr oder weniger selbst erarbeitet. In diesem Jahr habe ich eine Designüberarbeitung der Webseite vorgenommen, ein Datenschutz-Handbuch implementiert uvm. All diese Tätigkeiten habe ich selbstständig ausgeführt, weil ich es kann und schon immer so gearbeitet habe. Ich muss vielleicht noch sagen, dass ich Quereinsteiger mit einer 35-jährigen Berufslaufbahn bin.
Nun wurde im Rahmen einer Neubewertung meine Stelle in die EG 9a eingruppiert. Man verwehrt mir jedoch diese Bezahlung mit der Begründung, dass mir die Verwaltungsfachausbildung fehlt. Nicht, dass ich diese bisher für meine Arbeit gebraucht hätte...
Hat hier jemand Erfahrung, ob eine Eingruppierungsklage in meinem Fall Sinn macht? Und in wie weit, muss mir der AG entgegen kommen, um mich fachlich qualifizieren zu können, damit ich die 9a bekomme?
Freue mich auf konstruktives Feedback.
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Wie hoch ist das Gehalt als Angestellter bei der Landeshauptstadt München in E7 und E8 brutto bzw. Netto?
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Hallo,
Ich überlege mich auf eine Stelle in einer Touristen Information zu bewerben. Gibt es im Öffentlichen Dienst Zulagen für das arbeiten am Sonntag?
Danke
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Wenn ich die Entgeltgruppe von 2a auf sd3 wechsle, bleibt die Stufe dieselbe? Habe in der Pflegestation gearbeitet und jetzt in der ambulanten Pflege. Ich hatte 2a Stufe 4, jetzt habe ich sd3 Stufe 3. Danke euch für die Antwort. LG
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