Neue Themen


Geschrieben von: smartjob, 08.07.2020, 13:03, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Liebe Forumsmitglieder,
 
stehen auch Sie vor der Frage, wie Sie es schaffen sollen, im Arbeitsalltag körperlich aktiv zu bleiben und nicht zu ungesunden Snacks zu greifen? Gerade in stressigen Arbeitsphasen kann es schwer sein, auf einen gesunden Lebensstil zu achten. In unserer Studie „SMARTJOB“, die wir unter Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Mannheim durchführen, versuchen wir Sie nun dabei zu unterstützen.
 
Im Rahmen der Studie werden Sie mehr darüber erfahren, wie Sie einen gesunden Lebensstil in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Bei regelmäßiger Teilnahme haben Sie zudem die Möglichkeit, am Ende der Studie einen von drei Reisegutscheinen im Wert von 1200 € zu gewinnen – also eine gute Möglichkeit zur Erholung, um weiterhin fit und gesund durch den Arbeitsalltag zu gehen.

Sie arbeiten mindestens 30 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche und wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich unter folgendem Link zu unserer Studie an: www.soscisurvey.de/smartjob2020/
 
Herzliche Grüße
Ihr SMARTJOB-Team
 
Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie
Universität Mannheim
E-Mail: smartjob@uni-mannheim.de

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 11:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

diesen Monat werde ich meine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration bei einem kommunale IT-Dienstleister beenden und mein Problem ist aktuell folgendes:

Nach der Übergabe meiner Stellenbeschreibung (von meinem Bereichsleiter) an die Personalabteilung wurde mir mündlich (von meinem Bereichsleiter) mitgeteilt, dass die Stelle mit EG 8 bewertet wurde.
Hier ging ich dann auch fest davon aus dass ich dies bekomme. Einige Wochen später wurde mir aber mitgeteilt dass der GF "zurückgerudert" sei und dass übernommene Azubis mit EG6 eingestuft werden sollen.

Nun stelle ich mir die Frage ob das so in Ordnung ist. Natürlich habe ich mich auch bereits selbst informiert.

Im Änderungstarifvertrag Nr.12 zum TVöD sind die Anforderungen für die Entgeltgruppen zu finden:

Zitat:Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwen-dungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatike-rinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse er-fordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvor-schriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkennt-nisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufga-benkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ord-nungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.


Meine Stellenbeschreibung umfasst eine große Anzahl an Tätigkeiten, welche zum größten Teil auch selbständig ausgeführt werden sollen und beschreibt (fundierte) Kenntnisse in verschiedenen Bereichen. Dazu übernehme ich die Betreuung von einem bestimmten Bereich in Zukunft zu einem Großteil, da dort ein MA ausgeschieden ist. Darüber hinaus bin ich für 5 Mitarbeiter als Vertretung angegeben.

Die oben dargelegten Informationen hören sich nach meiner Stellenbeschreibung so an, als ob mir mehr als EG 6 zu stehen würde.

Außerdem finde ich es ebenfalls merkwürdig, dass Stellen mit Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben werden, in welchen teilweise nichteinmal Berufserfahrung sondern nur die entsprechende abgeschlossene Ausbildung und "fundierte" Kenntnisse angesprochen werden. Diese Ausbildung und die Kenntnisse besitze ich allerdings ebenfalls.

Ein Mitglied des Betriebsrats teilte mir mit, dass der Tarifvertrag aktuell nicht mehr als EG 6 für mich hergeben würde. Dies ist in meinen Augen allerdings so nicht richtig.
Meinen Bereichsleiter habe ich bereits angesprochen und darum gebeten das nochmal ein Gespräch mit dem GF stattfindet. Er meinte allerdings auch das ich ruhig selber nochmal einen Termin mit dem GF machen könnte (was ich nun auch getan habe)

1. Wie soll ich hier nun weiter vorgehen?

2. Ich habe den GF um ein persönliches Gespräch gebeten. Kann ich die oben genannten Argumente mit dem vorliegenden ÄTV Nr.12, meiner Stellenbeschreibung und den Stellenausschreibungen in EG8 (welche ich aus Prinzip die letzten Monate gesammelt habe) so beim GF vorlegen?

3. Was denkt ihr wie meine Chancen stehen eine höhere Eingruppierung zu erhalten?


Ich hoffe dieses Thema ist nun nicht zu unübersichtlich geworden und ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank!

Gruß Michael

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 10:01, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo zusammen,

dieses Thema heute in einer Schulung zum Thema Eingruppierung/Stufenzuordnung auf und eindeutig konnte der Sachverhalt nicht beantwortet werden.

Folgende Rahmendaten gelten für die Beispiel-Tarifbeschäftigte:
- 01.10.2017 bis 20.01.2019: Beschäftigung in Vollzeit (AG 1, freie Wirtschaft)
- 21.01.2019 bis 29.04.2019: Mutterschutz
- 30.04.2019 bis 21.02.2020: Elternzeit
- 22.02.2020 bis 31.03.2020: (Wiederaufnahme) Beschäftigung in Vollzeit (AG 1)
- ab 01.04.2020: Beginn Arbeitsverhältnis Behörde (AG 2) im TV-L

Die Tarifbeschäftigte wurde trotz vorhandener einschlägiger Berufserfahrung im gleichen Aufgabenbereich von mind. 16 vollen Monaten (davon 15 Monate am Stück) aufgrund ihrer Unterbrechnung durch Elternzeit nicht in Stufe 2 zugeordnet. Herangezogen wurde unter anderem zur Begründung die Protokollerklärung zu §16 Absatz 2, Punkt 3: "Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt." Diese Voraussetzung sei aufgrund der Elternzeit nicht erfüllt. Da die Beschäftigungen jedoch nahtlos ineinander übergehen, sind nach meinem Verständnis - trotz Unterbrechung durch Elternzeit - die Voraussetzungen für eine höhere Stufenzuordnung in Stufe 2 statt Stufe 1 erfüllt.

Kann mich hier jemand aufklären?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2020, 15:50, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Moin Kollegen,
Ich bin Arne aus S-H und gerade in der Weiterbildung zum Kommunalen Bauhofmeister.

Für meine Meisterarbeit "Schwarz-Weiß-Bereich" habe ich einen Fragebogen ausgearbeitet. Ich versuche so viele Bauhöfe und Kollegen zu erreichen wie ich kann um ein Gutes Diagramm zum "Ist-Zustand" der Bauhöfe zu erhalten.

Über eine Unterstützung würde ich mich sehr freuen, schreibt mich gerne unter arne.ulrich@schwentinental.de an. Ich lasse euch den Fragebogen gerne zukommen.
Beste Grüße 

Arne Ulrich

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2020, 14:15, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (6)

Hallo,
ich benötige eine Beratung bezüglich der Eingruppierung von Schuldner-und Insolvenzberatern in unserem Betrieb.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2020, 09:28, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich möchte gerne den Unterschied einer Frauenbeauftragten in Entgeltgruppe 9c zu der Entgeldgruppe 11 erfahren. In einer Kommune mit 23.000 Einwohner*innen müssen alle Maßnahmen und Vorhaben auf die Gleichstellungsrelevanz geprüft werden. Dies ist eine sehr vielfältige Aufgabe, die nicht mit einer Frauenbeauftragten in einer Behörde zu vergleichen ist, da hier zur Hälfte auch externe Aufgaben dazu zählen.

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Geschrieben von: PR Gremium, 06.07.2020, 12:13, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo
Wir unterschreiben seit längeren die Dienstpläne unserer Mitarbeiter nicht, da sie gegen das tariflich festgelegte Ampelkonto verstoßen.
Leider ist Dienstplan noch nicht mein Gebiet, da hab ich noch ein paar Lücken habe und Fortbildungen sind momentan Mangelware.

Die Frage die sich mir stellen, wenn wir die Pläne nicht unterschreiben, was hat das für Auswirkungen für die Mitarbeiter und wie sieht es rechtlich aus?

BayPVG Manteltarif Öffentlicher Dienst zur Info
Ich hoffe ihr könnt meine Lücken etwas füllen Icon_cheesygrin

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2020, 18:22, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin seit 3 Jahren als Tarifbeschäftigter beim Freistaat Bayern in E12 in Führungstätigkeit (Stv. Sachgebietsleiter und Teamleiter) eingruppiert. Zuvor war ich bereits 5 Jahre als Teamleiter in E11 eingruppiert (auch beim Freistaat). Ich habe kein Studium (nur Abi und kaufmännische Ausbilung) und habe mir alles selbst beigebracht und mich durch Leistung hochgearbeitet. In meinen Tätigkeiten habe ich ständig rechtliche Entscheidungen sowie Personalentscheidungen zu treffen. Dies habe ich bisher immer ohne Beanstandungen gemacht. Alle meine Kollegen in vergleichbaren Funktionen (A12/A13) sowie 90% meiner Mitarbeiter sind Beamte in der 3.QE . Ich habe einen GdB von 60.
Nun meine Frage: Wäre es möglich, dass ich in der 3. QE verbeamtet werde und meine berufliche Erfahrung und Tätigkeit als Qualifikationen (vom LPA) anerkannt wird (ggf. als sonstiger Bewerber etc.)? Eine Planstelle wäre vorhanden und vom Alter wäre eine Verbeamtung noch möglich.
Danke
Uli

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2020, 07:22, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

mir wurde eine Stelle als Assistentin des Personalrats angeboten mit der Eingruppierung EG 6 in Stufe 5 aufgrund meiner Berufserfahrung. Zudem soll ich auch Vertretungen in anderen Bereichen übernehmen in Urlaubs- und Krankheitszeiten, da ich vielseitig einsetzbar bin aufgrund meiner Kenntnisse und Berufserfahrung. Wäre dann nicht sogar EG 8 drin? Ich verfüge über 23 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und würde jetzt in den TVÖD einsteigen.

Viele Grüsse

Katrin

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2020, 20:25, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Ab wieviel Beschäftigten kann eine Gemeinde einen Personalrat einfordern?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2020, 17:16, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Kann die Rufbereitschaft ab dem 60 Lebensjahr abgelehnt werden?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2020, 10:48, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (12)

Hallo 
wir sind Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe seit 2014, angestellt bei der Stadt. Wir sind nicht in der Gewerkschaft.
Haben durch Zufall ein Gerichtsurteil von Reinigungsfachkräften aus NRW gelesen die eine Höhergruppierung von E1 in E2 beantragt haben und mit Unterstützung von Verdi die Höhergruppierung durchgesetzt haben.
Daraufhin haben wir uns mal genauer mit den Tätigkeitsmerkmalen von E1 und E2 beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen einen Antrag auf Überprüfung unserer Entgeltgruppe E1 extra mit dem Hinweis unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeit, einzureichen. Den Antrag haben wir im Februar 2020 gestellt.
Durch telefonische Nachfrage  haben wir diese Woche erfahren, dass unserem Antrag stattgegeben wurde und wir eine Nachzahlung ab Antragstellung erhalten.
Auf unseren Hinweis, dass wir doch eine Nachzahlung 6 Monate vor Antragstellung erhalten müssten wurde uns gesagt, sie haben sich entschieden erst ab Antragstellung nachzuzahlen.
Ist das korrekt? Laut Tarifvertrag sind wir nicht dieser Meinung, aber wir wissen eben nicht ob das eine ‚kann‘ Frage ist und vielleicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt.
Wir sind jetzt in E1 Stufe 3 eingruppiert.

Das nächste ist auch die Neueinstufung in E2.
Da wir seit 2014 eine unveränderte Tätigkeit machen, müsste doch nach der Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit die Einstufung E2 Stufe 3 sein, da nach über 6 Jahren die Stufe 3 relevant wäre. Wir werden ja nicht höhergruppiert weil sich unsere Tätigkeit verändert hat sondern auf Antrag.
Wir haben uns wirklich sehr intensiv damit befasst und sind froh die erste Hürde überwunden zu haben.
Jetzt fehlen uns nur noch die Informationen zur Nachzahlung. Und die Einstufung. Bei der Einstufung sind wir uns eigentlich sicher E2 Stufe 3.
Wir würden uns freuen zeitnah Informationen zu erhalten.
Danke

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 15:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Hallo,

mein Chef hat mir letztens angeboten, mich zu verbeamten. Momentan erhalte ich die E8 und würde dann die Besoldungsgruppe 9 erhalten. Ich habe mich mit dem Thema nie wirklich auseinander gesetzt und weiß nicht, ob mir das jetzt mehr Vor- oder Nachteile bringen wird. Eigentlich wollte ich auch meinen Verwaltungsfachwirt machen, was ich dann aber nichtmehr tun kann? Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?

Vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 15:08, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich bin derzeit in der E 9a. Bin aber tätig als:

  • Gebäudemanager (Ausbildung Fachwirt für Gebäude- und Facilitymanagement)
  • Techn. Angestellter (Staatl.gepr.Hochbautechniker)
  • Zuständig für den Bauunterhalt einer Stadt (11.000 Einwohner)
  • Baustellenbetreuuung (Sanierung 7.300.000 € Bauvolumen)
Wären das ausreichend Argumente für eine Höhergruppierung?


Mfg Rainer

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2020, 14:34, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

bei uns im Unternehmen werden gerade alle Stellen neu bewertet. Erfahrungsgemäß spielt bei der Eingruppierung die Berufserfahrung keine Rolle, sondern eher die Ausbildung/höchste Abschluss. Meine Kollegen und ich stehen somit ebenfalls vor einer neuen Eingruppierung.

Daher würde ich gerne wissen wie die Eingruppierung für den Bereich Marktpartnerkommunikation in anderen Unternehmen gestaltet ist. Zur Erläuterung wir haben eine kaufmännische Ausbildung (höchster Abschluss ist der Fachwirt) und haben u.a. folgend Tätigkeitsbeschreibung:


Durchführung nach GPKE, GeLi, WiM und MPES
Kaufmännisches Gerätewesen
Aufbau von Komplexen Anlagekonstrukten (RLM-Anlagen)
Kundenberatung zu energiewirtschaftlichen Themen
Sperrverwaltung

Desweiteren gibt es in unserem Hause Mitarbeiter mit einem "Experten" Status, dabei wird das Aufgabengebiet erweitert:
(hierfür Fachwirt Voraussetzung)

Vertragswesen für den Netzbetrieb
Analyse von Systemfehlern inkl. Beschreibung nach AHB
Systemtests
Erstellung von Arbeitsabläufen und Beschreibung von Schnittstellen
Schulung der Mitarbeitern,bei Änderungen oder neu Einstellungen
Fachliche Steuerung/Führung

Wie würden diese beiden Stellen Ihrer Meinung nach nach TV-V eingruppiert werden?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Jazzygh, 02.07.2020, 09:18, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (1)

Möchte gerne wissen wann man erst den Ausbildungsvertrag unterschreibt ?? Alle Unterlagen schon abgegeben.. (fehlt nur noch den Termin für das Gesundheitsamt.)

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Geschrieben von: Andy, 01.07.2020, 15:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hätte gerne Infos zur Eingruppierung in Entgeldgruppe 2 bei Reinigungskräften Kommune. Welche Voraussetzung, in welchen Kommunen sind sie schon in EG 2?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2020, 15:23, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

ich habe eine Frage zum Leistungsendgeld.

Ich habe zum 1.4.20 meinen Arbeitgeber gewechselt. Heute (1.7) wurde mir mitgeteilt, dass ich am Verfahren nicht teilnehmen kann. Es gibt bei meinem neuen Arbeitgeber eine interne Regelung. Demnach hätte ich bis spätestens 1.3 eingestellt sein müssen.

Ich empfinde dies als ungerecht. LOB ist doch eine Prämie für ein Kalenderjahr (12 Monate) von denen ich 8 Monate (wenn ich die Probezeit erfülle) dabei sein werde.

Gibt es hier Regelungen im TVÖD?

Ich wäre Euch/Ihnen über eine Antwort dankbar.

Gruß Michael

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Geschrieben von: Losame, 01.07.2020, 10:35, Forum: TVöD, Antworten (17)

Ausbildung Bürokauffrau - mehrere Jahre Berufsausbildung
Wirtschaftsfachwirt IHK - Bachelor nach DQR bei Stufe 6 -  (weiter Weg mit Ausbildung und Berufserfahrung bis zum Abschluss WFW)
11 Monate Berufserfahrung Agentur für Arbeit

Nach welcher EG muss man eingestellt werden mindestens. Es besteht die Möglichkeit des AL 1, wie wird man danach eingruppiert, wie weit komme ich mit dem AL1?

Kann man vor dem AL 1 nicht gleich höher eingruppiert werden oder mit Höhergruppierungszulage arbeiten?

Es kann einem niemand eine verbindliche Auskunft geben - leider! Bitte Antworten mit Angabe des § nach TVÖD. Vielen Dank für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2020, 09:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, wie wird ein Hausmeister berechnet mit Leitender Funktion bei Abwesenheit des Vorgesetzten?

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