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Hallo,
Ich bin Personalrat in einer kleineren Gemeindeverwaltung in Bayern.
Meine Frage wäre, haben Arbeitnehmer auf 450 € Basis auch Anspruch auf eine Arbeitsmarktzulage ?
Und zu welchen Teilen ?
Das gleiche gilt dann wahrscheinlich auch für Teilzeit Beschäftigte, dass diese Zulage, wenn, dann doch nur anteilig bezahlt werden kann ?
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe
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Guten Morgen,
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wir sind ein neu gegründeter PR mit ausschließlich neuen und unerfahrenen Mitgliedern. Da wir leider von unseren Vorgängern nicht viele Infos u.ä. erhalten haben, sind wir auf der Suche nach Mustervorlagen und/oder Hinweisen für den gesamten Schriftverkehr des PR.
Wer also gute Seiten im www kennt, kann diese hier gern mitteilen.
Bei uns gilt das NPersVG.
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Bemühungen.
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Hallo,
ich bin als Ingenieur als Angestellter nach dem TVÖD bei einer Kommune beschäftigt.
Nun möchte ich als Sachverständiger nebenberuflich arbeiten.
Die Handwerkskammer möchte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich zeitlich dazu in der Lage bin (Ich habe Gleitzeit) und der Arbeitgeber keinen Einfluss auf Gutachten nehmen wird.
Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Hauptbeschäftigung.
Da das Verhältnis zwischen uns nicht so gut ist, will der Abteilungsleiter mir diese Bescheinigung nicht geben.
Nun ist diese Bescheinigung eine Bedingung für die Nebentätigkeit und der Arbeitgeber hindert mich dadurch an meinem Grundrecht auf freie Berufswahl.
Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen?
Ist das ein Fall für ein Arbeitsgericht?
Vom Personalrat erhoffe ich mir da ehrlich gesagt nicht viel.
Der nächste Vorgesetzte (Amtsleiter) wäre auch ein nächster Schritt, wobei der sicher auf seinen Abteilungsleiter hören wird.
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Hallo wir wechseln den Tarifvertrag Tvöd in Tvv. Meine Frage lautet, gibt es Vor-bzw Nachteile für mich als Angestellter?
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kann mir jemand helfen.....war von september 1999 bis januar 2016 als reinigungskraft im TVoed angestellt....ab september 2016 arbeite ich wieder als reinigungskraft TVOED.....jetzt aber stufe 1...entgeldgruppe 2....werden die 16 jahre nicht angerechnet?
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Hallo,
ist es zwingend erforderlich die Zahlung einer Vorarbeiterzulage durch den Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) nach § 107 Abs. 4 NKomVG beschließen zu lassen?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
VC
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Also,
ich bin in den Personalrat nachgerückt und dort kam es zu einer Aussage, welche einen Kollegen in einem extrem schlechten Licht dastehen lies. Unter anderem wurde der Kollege so dargestellt, dass der Büromitarbeiter in ständiger Angst vor ihm leben müsste und eine Zusammenarbeit nahezu unmöglich ist.
Aktuell soll der Büromitarbeiter den Arbeitsplatz wechseln und ein Kollege auf dem Posten nachrücken.
Da ich mir gerne ein Bild selbst mache, dachte ich mir, dass es wohl angebracht wäre den "scheidenden" Büromitarbeiter über seine Zusammenarbeit mit dem "bösen" Kollegen zu fragen. Ich bat also den Büromitarbeiter (der auch ein persönlicher Freund von mir ist) mir mal zu sagen, wie die Zusammenarbeit klappt. Dieser gab zu, dass es manchmal nicht ganz leicht ist, aber trotzdem ein normales arbeiten miteinander an der Tagesordnung ist. "Jeder hat mal einen schlechten Tag".
Der Kollege, der in der PersRatssitzung den bösen Kollegen angeprangert hat, hat von dem Gespräch erfahren und war total aufgebracht. Ich hätte angeblich kein Recht ohne vorherige Erlaubnis des Personalratsvorstandes auf die Leute zuzugehen um ein Gespräch zu suchen.
Ich persönlich sehe es jedoch so, dass ich - sollte es auf eine Konfrontation hinauslaufen - wissen muss, wie der "Böse" tatsächlich ist. Dafür ist ein mehrjähriger Bürokollege vermutlich die beste Ansprechperson.
Die Frage für mich ist daher, ob ich darauf warten muss, damit jemand auf mich zukommt - oder darf ich von mir aus auch auf Leute zugehen und das Gespräch suchen?
Die Kollegin hat auf jeden Fall sofort den Personalratsvorsitzenden informiert und sich vorbehalten weitere Maßnahmen einzuleiten.
Die Verschwiegenheit wurde jedenfalls nicht verletzt - da ich den Bürokollegen nur auf seine Zusammenarbeit mit dem Kollegen angesprochen hatte.
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Sehr geehrte Kolleginnen/Kollegen von Jobcentern etc.!
Ich habe ein großes Problem, denn bedauerlicherweise ging ich Mietnomaden auf den Leim. Sie logen von Anfang an und erst, nach dem Einzug, stellte ich fest, dass es quasi Betrüger sind. Die beziehen Sozialleistungen für die Unterkunft, zahlen aber weder Kaution, noch Miete sowie Betriebskostenvorschüsse. Im Gegenzug heizen die wie bekloppt und halten sich an keinerlei Verpflichtungen des Mietvertrages. Im Prinzip bleibt mir nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, nach Verstreichen von 2 Monaten ohne jegliche Leistung. Kann man auf die nicht unmittelbar über das Jobcenter einwirken? Die Notlage, in die die sich bringen, ist doch selbst verschuldet. Ich verstehe das nicht. Freue mich über jeglichen hilfreichen Tipp. Danke Yogi
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Hallo, hier eine Frage in die Runde, die m.E. nur auf den ersten Blick einfach zu beantworten ist.
AN ist am Donnerstag und Freitag krank. Am darauffolgenden Montag wieder gesund und geht zur Arbeit. = 2 Tage krank (ohne Wochenende). Braucht der AN eine AU-Bescheinigung für den Donnerstag und Freitag?
Ich meinte auf den ersten Blick nein. Im EFZG geht es zwar um Kalendertrage und nicht um Arbeitstage, also wird auch der Samstag und Sonntage grundsätzlich mitgerechnet. Unabhängig davon sind diese Tage in der Verwaltung (Stadtverwaltung) keine Arbeitstage. Ob der AN am Sa/So krank ist oder nicht ist unerheblich, da an diesem Tag keine Arbeit geschuldet wird.
Mein Ergebnis: Nur wenn der AN am darauffolgenden Montag auch noch krank daheim bleibt, muss er an diesem Tag eine AU bringen. Erst der „kranke Montag“ wäre dann der (durchgehend) 5. Tag (Donnerstag bis Montag) der Erkrankung und eine AU ist erforderlich.
Im Internet wird z.T. die Auffassung vertreten, dass das Wochenende immer mitzuzählt und der AN, auch wenn er am Montag wieder gesund ist und kommt, eine AU-Bescheinigung braucht. Also Donnerstag bis Sonntag = 4 Tage. Das sehe ich nicht so, bin mir aber nicht ganz sicher.
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Gibt es für angestellte Mitarbeiter bei einer Polizeibehörde einen Betriebsarzt?
Auf einem Antrag sollte ich den Betriebsarzt angeben, auf Nachfrage bei der Personalverwaltung wurde mir erklärt, einen Betriebsarzt gibt es bei der Polizeibehörde nur für Beamte. Weiß jemand ob das wirklich so ist? Eine 2. Nachfrage ergab die gleiche Antwort.
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Guten Tag, in arbeite seit kurzem als Abteilungsleitung in einer Stadtverwaltung, hatte vorher noch nie in einer Kommune gearbeitet. Ich habe zum Ende der Probezeit ein Gutachten vorgelegt bekommen, das meine bisherige Leistung beschreibt (Kriterienkatalog mit Einschätzung auf einer Skala von 1-10) und Grundlage für das Bestehen der Probezeit ist. Meine Vorgesetzte hat mich überwiegend mit "6", also entspricht den Anforderungen und manchmal auch mit "7" beschrieben. Da es keine Tätigkeitsbeschreibung für die Stelle gibt (neues Aufgabenfeld), fand sie es schwierig zu bestimmen. Ich finde die Beurteilung nicht angemessen und kann das auch mit Arbeitsergebnissen belegen.
Wie sind die Erfahrungen mit Stellungnahmen zu solchen Gutachten? Kann man darauf bestehen, dass diese dem Gutachten beigelegt werden? Ist so etwas vielleicht sogar schädlich, wenn ich weiter dort arbeiten möchte? Welchen Stellenwert hat ein solches Gutachten überhaupt? Dazu habe ich leider keine Infos erhalten.
Danke im Voraus
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Gibt es für Angestellte ohne Beamtenstatus bei der Polizei BW bei eventuellen gesundheitlichen Problemen einen Betriebsarzt?
Bei meinem speziellen Fall wurde mir geraten ich solle mich an den Betriebsarzt wenden. Auf Nachfrage beim Personalbüro und den zuständigen Sachbearbeiterinnen, wurde mir wiederholt erklärt für Angestellte bei der Polizei gibt es keinen Betriebsarzt, nur für Beamte. Vielleicht weiß jemand etwas dazu.
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Ich habe kürzlich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Meine Stelle wird NICHT aufgrund der neuen Entgeltordnung sowieso neu bewertet. Ich habe den Antrag gestellt, weil ich aus meiner Sicht deutlich höherwertige Aufgaben übernehmen musste, die zuvor ein Vorgesetzter, der nicht mehr da ist, erledigt hat.
Man sagte mir, die Bewertung würde ca. ein halbes Jahr dauern.
Angenommen der Antrag würde positiv beschieden werden, aber NACH dem 1. März 2017. Würde ich dann auch eine stufengleiche Höhergruppierung bekommen oder kommt es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an?
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Hallo Leute,
wir alle erleben tagein tagaus in den Rathäusern freche, naive, lustige oder auch einfach nur dumme Bürger . 
Leute wie diese hier...
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Wir könnten hier dochmal die kuriosesten für die Ewigkeit sammeln! Verkäufer, Kundenberater, etc. aus Firmen tauschen sich ja unter "Fuck-Customers" aus, siehe http://fuck-customers.tumblr.com.
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Hier ein Beispiel von mir....
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Hallo, weiß hier jemand, ob man als verbeamteter Lehrer aus Hessen seinen Beamtenstatus behält, demnach auch in etwa das selbe Gehalt, wenn man nach Sachsen Anhalt wechseln möchte? Besten Dank für Links, die Aufschluss geben oder direkte Antworten.
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Hallo,
kurze Frage:
Bin im öffentl. Dienst beschäftigt. Mein Freund ist Landwirt, will seinen Betrieb vergrößern und überlegt diesen zu teilen. Ein Teil würde auf mich überschrieben werden.
Dürfte ich neben meiner Vollzeitstelle Betriebsleiterin eines solchen Agrar-Betriebs sein?
Oder macht da jemand Probleme? Die Tierhaltung ist extensiv, es betrifft nur die Tierhaltung.
D.h. dass der Arbeitsaufwand nicht so groß wäre wie bei Intensivtierhaltung, es ist Außenhaltung.
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Frage in die Runde. Ich bin seit 2016 in einem Kommunalen Unternehmen angestellt. Kurzfristig wurde ich ab 2017 entfristet. Ich arbeite in der Mahn- und Vollstreckungsabteilung. Merkmale, wie selbständige Leistungen, umfangreiches Fachwissen und erweitertes Fachwissen ect. ist in dem Job gegeben. Eingruppiert in EG 6. Meine Kollegen hatten Anfang 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dies wurde jetzt abgelehnt und die Zeitanteile für Vollstreckung "schöngerechnet". Nun kommt die neue Entgeltordnung. Eine Stellenbeschreibung liegt mir bisher noch nicht vor. Jedoch habe ich bei einer Weiterbildung mitbekommen, dass die Mitstreiter in anderen Kommunen und Städten ect. in der EG 8 eingestuft sind. Kann ich davon ausgehen, dass wir die schlecht bezahltesten Vollstrecker in der Stadt sind? Hat jemand eine Idee, mit welchen Argumenten wir unseren Arbeitgeber umstimmen können?
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Hallo,
ich bin stellvertrende Kassenleiterin in einer Kommune. Ich habe eine Vorgesetzte in der EG 8. Gelernt habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte (Gesetze: BGB, ZPO, RVG/Rechnungswesen….). Ich bin seit 2009 dort in Kasse tätig und mache eigentlich bis auf Vierteljahresstatistik, Kassenreste das gleiche wie meine Kollegin. Wir sind nur zu zweit muss ich dazusagen (9500 Einwohner). Neben der Buchhaltung machen wir Müllanmeldungen, Hundeanmeldungen, Versicherungen. Meine mittlerweile dritte Vorgesetzte kündigt jetzt wieder und nun muss ich wieder die Anlernung der neuen (teilweise frisch von der Ausbildung gekommene mit AL 1) übernehmen.
Gibt es eine Möglichkeit ohne den AL I aufgrund des neuen TVÖD in die EG 6 zu kommen? Bin derzeit in EG 5. Die Ausbildung will ich eigentlich nicht mehr machen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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Ich frage mich gerade ob mir als Bauzeichner im öffentlichen Dienst (dieser Beruf ist ja eine technische Ausbildung)
die Technikerzulage zusteht.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank schon mal
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Hallo,
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ich bin angestellt als Vollstreckungsbediensteter im AD und wurde nach langem hin und her dieses Jahr in die EG 6 gruppiert.
Als ich mich letztens auf einem Seminar mit einem Kollegen unterhalten hatte erfuhr ich das
sich die Eingruppierungskriterien (bezüglich der selbstständigen Tätigkeit und dem fachlichen Wirkungsgrad) mit der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 verändern sollen (wohl erstmals seit den´70gern).
Meine Frage dazu ist nun in wie weit dies richtig ist, wie sich dies auf meine EG 6 auswirkt und wo ich Nachweise (zur Vorlage für die Amtsleitung) finde.
Vielen Dank für Antworten
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