Neue Themen
Hallo,
ich habe letzte Woche den Onlinetest für die Stadt Recklinghausen gemacht. Jetzt möchte ich mich auf den Präsenztest vorbereiten. Hat da jemand Erfahrungen mit?
Gerne auch per Email: mr_sebastian_kurz@web.de
LG
Seb
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hi,
ich habe es seinerzeit schon schön gefunden, dass es so ein tolles Forum gibt. Allerdings finde ich es etwas unübersichtlich. Ich würde gerne helfen, es übersichtlicher zu gestalten. Wer wäre mein Ansprechpartner?
Grüße Fränklin
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe immer noch Probleme mit den Begriffen:
vielseitige Fachkenntnisse
umfassende Fachkenntnisse
Ich habe zwar im Internet viel darüber gelesen, kann es aber irgendwie immer noch nicht abgrenzen und wollte mit Euch darüber einmal diskutieren.
Z. B. habe ich eine Person, die Gebühren kalkuliert (Bereiche Feuerwehr, Niederschlagswasser und weitere kommunale Gebühren).
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es sich hierbei nur um vielseitige Fachkenntnisse handelt, da nur ein Arbeitsvorgang bearbeitet wird. Auch wenn sie die Satzungen für die Gebühren erstellt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Grüße
Fränklin
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
dürfen Inhalte aus dem Vierteljahresgespräch kommunziert werden? Wenn ja, von wem?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen.
Ich bin Vorarbeiter, mein Bruder ist mir unterstellt und das seit 5-6 Jahren.
Nun sollen wir getrennt werden weil der Geschäftsführer es so möchte.
Bislang ist es zu keinerlei Bevorzugung gekommen und es haben sich weder Kollegen noch Vorgesetzte über uns beschwert.
Meine Frage: Gibt es irgendwelche Bestimmungen oder Paragrafen, die dieses rechtfertigen?
Vielen Dank im voraus
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin Moin,
ich habe mal eine Frage, weil ich mit meiner Meinung im Moment allein stehe.
Folgendes:
Ein Personalrat besteht aus drei Gruppen. Bei einer Sitzung soll eine Angelegenheit der Gruppe beschlossen werden, die nur mit zwei Mitgliedern im Plenum vertreten ist. Beide Mitglieder sind nicht bei der Sitzung nicht anwesend.
Der Personalrat an sich ist aber Beschlussfähig, weil 50% der Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.
Meiner Meinung nach kann in dieser Gruppenangelegenheit kein Beschluss gefasst werden, da gem. § 38 (2) BPersVG nur die Angehörigen einer Gruppe an der Beschlussfassung teilnehmen dürfen, in deren Zuständigkeit dieses fällt.
Wenn die Gruppe nicht anwesend ist, kann kein Beschluss gefasst werden. Somit entweder außerordentliche Sitzung mit der dann hoffentlich anwesenden Gruppe, oder die (ich nenne es mal) "stille Zustimmung" aufgrund versäumter Frist.
Sehe ich das richtig? Es wird hier die Meinung vertreten, dass in diesem Fall das Plenum den Beschluss fassen würde.
Danke Für die Antworten im Voraus!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Morgen in die Runde.
Wir haben zwei behinderte Kinder (Schwerbehindertenstatus 50%).
Ich bin Beamter im Justizvollzug, meine Frau und die Kinder sind gesetzlich
versichert.
Uns würde interessieren, ob, oder mit welchen zusätzlich unterstützenden
Leistungen wir rechnen können. (Sonder-Urlaub, o.Ä.)
Auch wären für uns schon links oder Tipps, wo ich dies nachlesen kann schon
weiter helfen.
Viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo.
Ich wollte Fragen ob es die Pauschalzahlung Vka (Oktober )2016 noch gibt?
Ich bin Angestellte einer Verwaltung .(TVöD Kommune)
Leider finde ich nur eine Erklärung dazu, welche irgendwie etwas unklar erscheint.
Auszug
"Im Jahr 2016 erhalten die Beschäftigten des TVöD VKA keine Pauschalzahlung, jedoch eine Entgelterhöhung von insgesamt 4,75 Prozent. Auszubildende erhalten ab 01. März 2016 35 Euro pro Monat mehr Geld und ab dem 01. Februar 2017 30 Euro mehr an Auszubildendenvergütung"
Dieses jedoch macht mich dabei etwas stutzig.
lg
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich werde in ca einem Jahr meinen Masterabschluss an einer FH erlangen der für den höheren ÖD akkreditiert ist.
Nun frage ich mich, welche Optionen es im ÖD für mich gibt. Insbesondere würden mich Möglichkeiten zur Verbeamtung interessieren aber auch Aussichten für ein Angestellenverhältnis.
Da meine Qualifikation relativ speziell ist, würde für mich auch eine Weiterbildung/Umschulung kein Problem sein, um z.B. den Beamtenstatus zu erreichen.
Kurze Info zu mir:
geb im Dez 1984 (in einigen Bereichen scheint es Altersbegrenzungen zu geben)
Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen + 2 Jahre Berufserfahrung
Bachelor Immobilienwirtschaft und -management
aktuell Masterstudiengang Immobilienmanagement.
Ich habe auch über eine Stelle als Berufsschullehrer nachgedacht, weiss aber nicht ob ich z.B. Fächer aus dem Bank und Versicherungsbereich mit "nur" zwei Jahren Berufserfahrung unterrichten darf. Mein Studium ist quasi BWL auf Immobilien spezialisiert aber dürfte man damit z.B. BWL unterrichten?
Es wäre super wenn mir jemand erklären könnte welche Optionen ich habe 
Gibt es eine offizielle Beratungsstelle des ÖD zu den Berufsmöglichkeiten?
Viele Grüße
Robert
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
wie im Betreff schon geschrieben würde ich gerne wissen wie das bei anderen Bauhöfen / Kommunen mit dem Schaudienst geregelt ist, konkret ob der Mitarbeiter der Nachts den Schaudienst macht anschließend, also am selben Morgen, auch ein Räumfahrzeug fahren darf. Das ist bei uns nämlich der Fall. Oder gibt es da etwas gesetzliches zu? Denn vor einiger Zeit sagte mir ein Bauhofleiter aus der Nachbargemeinde, dass dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Jedenfalls wird das in sämtlichen Nachbargemeinden nicht so gemacht. Hier sind die Mitarbeiter die den Schaudienst gemacht haben dann für die Einsatzleitung im Bauhof zuständig und nicht mit auf den Fahrzeugen.
Wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Abend zusammen,
ich habe folgende Frage bzgl. meiner "richtigen" Eingruppierung.
Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter (Allg. innere Verwaltung, Kommunalverwaltung).
Nach Abschluss der Ausbildung wurde ich relativ zeitnah eine Entgeltgruppe höhergruppiert und dementsprechend Stufe 2 zugeordnet.
Jedoch war für mich von Anfang an fraglich, ob diese Gruppe welcher ich dann zugeordnet war die "richtige" ist, oder eine höhere gerechtfertigt ist. Außerdem wurden anfangs des Jahres wurden bei uns Arbeitsplatzbeschreibungen angefertigt, welche jedoch noch nicht ausgewertet wurden.
Nach dem neuen TVöD wird zum 01.03.2017 eine "stufengleiche Höhergruppierung" eingeführt.
Wie soll ich nun weiter vorgehen???
a) Antrag auf Höhergruppierung zum 01.03.2017 (um die Stufe beizubehalten)
b) Warten bis die Arbeitsplatzbeschreibung ausgewertet ist
Für den Fall a): Wie könnte so ein Antrag aussehen - insbesondere im Hinblick auf die Begründung.
Für den Fall b) stellt sich für mich jedoch die Frage ob überhaupt rauskommt, dass die Stelle höher bewertet ist als bisher angenommen # Stichwort "wer zahlt - bestimmt".
Falls widererwartend eine höhere Entgeltgruppe herauskommt gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber versuchen wird mich in den Monaten nach der Auswertung in die entsprechende Entgeltgruppe einzustufen.
Rein theoretisch steht mir diese höhere Eingruppierung aber nicht in der Zukunft zu, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab welchem ich die Aufgaben wargenommen habe.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe auf viele hilfreiche Antworten.
Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht
Seb.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Wer kann mir dabei helfen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Studentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern im Fachbereich Sozialverwaltung.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit möchte ich herausfinden, ob es im Öffentlichen Dienst eine Tendenz zum „Boreout“ gibt (Kernelemente des „Boreout“ sind die Bereiche Unterforderung, Langeweile und Desinteresse).
Hierfür möchte ich eine empirische Studie durchführen, indem ich die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes befrage.
Ich möchte Sie bitten mich hierbei zu unterstützen und an der folgenden Befragung bis zum 14.11.2016 teilzunehmen. Ihre Teilnahme ist entscheidend für meine Arbeit!
Unter diesem Link erreichen Sie die Umfrage: https://www.umbuzoo.de/q/boreout/de/
Die Daten werden anonym erhoben. Die Ergebnisse werden nur zusammengefasst ausgewertet, das heißt, dass niemand aus den Ergebnissen erkennen kann, welche Antworten Sie gegeben haben.
Bitte leiten Sie diesen Link an Ihre Kollegen und Kolleginnen weiter, je mehr an der Befragung teilnehmen umso repräsentativer ist die Studie.
Gerne können Sie sich bei Fragen oder Anregungen an mich wenden.
Vielen Dank im Voraus!
PS: Mir ist durchaus bewusst, das dies ein nicht gern gesehenes Thema ist und viele die Befürchtung haben, dass dieses Thema das Vorurteil des "schlafenden Beamten" behandelt. Dies ist aber nicht der Fall! Es geht hier um die wissenschaftlich anerkannte Diagnose "Boreout". Nehmen Sie auch teil, wenn Sie der Meinung sind, dass es sowas im Öffentlichen Dienst/in Ihrer Dienststelle nicht gibt! Nur so kann in der Analyse der Ergebnisse eine aussagekräftige Studie entstehen! Vielen Dank!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Darf ein Amtsarzt eine Person ohne Begründung und einfach aus Spass vorladen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen.
Kann man als GVD von einer anderen Gemeinde
ausgeliehen werden, oder nebenbei arbeiten?
Die Frage ist vielleicht schon einmal aufgekommen, wenn auch etwas aussergewöhnlich.
Danke im voraus!
Gruß Ian.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
wann kann man von EG 6 zu 7 aufsteigen oder übergeleitet werden? Ich habe gehört, dass es bei Eingruppierung zum 31.12.2014 VIb klappt. Gibt es dazu Schriftliches???
1000 DANK
Enna
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
letztes Jahr wurde meine Stellenbewertung zur GPA BW eingereicht. Inzwischen ist sie mit dem Ergebnis bei meinem Chef eingetroffen. Habe ich das Recht mir das Ergebnis ansehen zu dürfen?
Vielen Dank Madeleine
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
für den Dienstantritt benötige ich eine formlose Schuldenfreiheitserklärung. Was genau muss ich da erklären?
Danke und viele Grüße,
Mia-Feline
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
kann mir mal jemand helfen?
Es geht um folgendes:
wenn man BEM beendet hat, wie wird es dann berechnet.
Beispiel:
Ich habe vom 20.09.2015 bis 20.09.2016 die sechs Wochen voll und am 23.09.2016 wurde BEM gemacht und man kommt zu dem Entschluss BEM abgeschlossen da es ein Beinbruch war. So jetzt werde ich 26.09 wieder eine Woche Krank ab wann beginnt nun die 6 Wochen Berechnung? Nach dem abgeschlossenen BEM also von 23.09.2016 oder müssen wir sofort wieder zu einem BEM Einladen? Da ja immer die 12 Monate betrachtet werden müssen
Gruß Dirk
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Frage stellen!


