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Geschrieben von: Rabenauer, 19.07.2016, 01:52, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Hallo
 
Wer kann weiterhelfen?
 
Wir sind 5 Bauhofmitarbeiter und arbeiten in einer kleinen Gemeinde in Sachsen.
 
Leider sind wir nur in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Wir haben folgende Berufe gelernt.
 
Gärtner - Fachrichtung Obstbau
Maurer
Schlosser
Straßenwärter
und ein Kollege hat leider keinen Berufsabschluss
 
Sind wir richtig eingruppiert?
 
Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf folgende Seite gestoßen:
 
http://www.bkpv.de/ver/html/gb2013/hofmann_13.htm
 
Ich finde das sehr interessant und gut wie der bayerische kommunale Prüfverband die einzelnen Arbeiten für den Bauhof in dieser Tabelle aufführt und bewertet hat. Ich bin nun auf der Suche nach genau so einer Tabelle die auch für uns (Sachsen) gilt.....
 
Wo bekomme ich noch Informationen zum Thema Eingruppierung?
 
Vielen lieben Dank:-)

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2016, 21:26, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo alle zusammen,
ich ziehe nach G. in Schleswig-Holstein möchte dort meinen Zweitwohnsitz anmelden. Mein Hauptwohnsitz ist bei meiner Mutter in NRW. Hat jemand Erfahrung oder kann mir sagen, ob es zu Problemen kommen kann?
Ich arbeite an meinem Zweitwohnsitz Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2016, 14:50, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

kann mit bitte jemand eine kleine Hilfestellung geben.
Bin an einer Stelle interessiert & hätte gerne eine Abschätzung mit welchem Bruttogehalt dabei zu rechnen ist.
Habe eine Facharbeiterausbildung in der Industrie mit 12 Jahren Berufserfahrung, Alter 32.

Aufgaben:
Betriebsführung von Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalnetze, Sonderbauwerke), Anlagenbetreuung, Anlagenkontrolle, Anlagenwartung, Anlagenoptimierung. Durchführung von Abwasser-Probenahmen und Laboranalysen. Datenübernahme und Auswertung. Dokumentation, Berichterstellung, Bereitschaftsdienst.


Profil:
Idealerweise verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik oder Elektroniker für Betriebstechnik und mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Abwassertechnik und/oder Elektrotechnik. Gute handwerkliche Grundkenntnisse, einen sicheren Umgang mit der EDV, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein setzen wir voraus. Sie sollten in der Lage sein selbständig und eigenverantwortlich zu handeln. Bei fehlender Qualifikation sollten Sie zur Fortbildung im Arbeitsfeld Abwasser bereit sein. Die Tätigkeit beinhaltet die Übernahme von Wochenenddienst und Rufbereitschaft. Die Fahrerlaubnis B ist Voraussetzung.

Soweit ich es nachvollziehen konnte wird ein Tarifvertrag nach TV-V angesetzt.

vielen Dank & Gruß
Thomas

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2016, 08:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

eine ganz banale Frage: Wenn der Personalrat über drei Wochen lang nicht beschlussfähig ist, weil die Mehrheit der Mitglieder im Urlaub ist (und es auch keine Ersatzmitglieder gibt) - kann der Arbeitgeber dann seine mitbestimmungspflichtigen Anzeigen einfach durchdrücken indem er eine Maßnahme anzeigt, während der PR nicht beschlussfähig ist oder verlängert sich dann die Reaktionsfrist des Personalrats bis er wieder beschlussfähig ist?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 15.07.2016, 17:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

da ich seit dem 01.08.1991 in der Kommunalverwaltung in Niedersachsen arbeite, hätte ich gerne gewusst, wie hoch die Jubiläumszuwendung hierfür ist. Bei meiner Recherche wurden verschiedene Beträge erwähnt. Gibt es für dieses Jubiläum auch einen Tag Sonderurlaub?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 13.07.2016, 10:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich habe zum 01.06.2016 die Regelaltersrente beantragt. Gibt es für die Zusatzrente einen extra Antrag?

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2016, 07:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren unbefristet in einer Kommune in Niedersachsen beschäftigt. In drei Jahren werde ich den Angestelltenlehrgang II besuchen, vorher würde ich gern noch einige Zeit im Ausland verbringen.
Gibt es die Möglichkeit, für einige Monate Sonderurlaub zu nehmen, um z.B. ein Work and Travel in einem anderen Land zu machen? Gibt es dazu etwas Rechtliches?
Eine Kollegin hat vor ein paar Jahren versucht, für ein Jahr Sonderurlaub zu bekommen, um nach Australien zu gehen. Dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, der Sonderurlaub sei nur dafür da, um Kinder zu betreuen.
Ich habe mal etwas über ein Sabbatjahr gelesen, dort war allerdings nur von Beamten die Rede. Gelten die Regelungen vielleicht, wenn ich den A II erfolgreich absolviert habe?

Ich würde mich wirklich über Rechtliches oder auch eigene Erfahrungen aus den Kommunen freuen. Danke Smile

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Geschrieben von: gast77, 11.07.2016, 20:45, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (7)

Kurze Frage
Ich beginne ab dem 01.09 das Duale Studium zum Stadtinspektoranwärter. Mich würde interessieren ob ich schon während der Ausbildung steuererklärungspflichtig bin oder nicht.

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: killerrot, 11.07.2016, 18:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

meine Frage ist: Darf die Einladung-Tagesordnung per email mit Passwort versendet werden?

Da die Personalratsmitglieder nicht alle im Rathaus arbeiten, möchte die 1.Vorsitzende die Einladungen per Email mit Passwort versenden, um die Kollegen frühzeitig zu informieren.
Einladung muss ja 3 Tage vor Sitzung jeder haben, klappt aber bei uns nicht. Geht die Einladung an den Bauhof bekomme ich meistens Dienstag.. Frage geht es per Email mit Passwort, wegen Datenschutz....

Danke im Vorraus

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2016, 11:52, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Ich hoffe Ihr könnt mir mit eurer Meinung helfen.

Ich war bis Ende 2014 in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert als Sachbearbeiter Planung/Controlling und wurde nach knapp 3 Jahren Kampf endlich höher gruppiert, aber leider nur in die EG8 und nicht wie gewünscht in die EG9. Durch die Öffnung der Entgeltgruppe 9 in a,b,c überlege ich einen Antrag auf EG9 a,b oder c zu stellen. Mein Arbeitgeber meint aber, dass ich mit EG8 schon sehr gut bedient bin.

Folgende Tätigkeiten übe ich aus:

Controlling (30% Zeitanteil):
Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen (statisch und dynamisch), Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich, Abweichungsanalysen, Erstellung von Betriebsabrechnungsbögen, Cash-Flow Berechnung

Planung (30 % Zeitanteil):
Budgetierung von Kostenstellen, Erstellen des Wirtschaftsplanes inkl. Vorbericht, Erstellen von Nachträgen

Gebührenkalkulation (30% Zeitanteil):
Kalkulation der Trink und Abwassergebühren sowie Nachkalkulieren dieser Gebühren, Ermittlung der Endabrechnungen von Umlagen an die Städte und Gemeinden


Jahresabschluss (10 % Zeitanteil):
Manuelle Kontenüberprüfung, Erstellen des Lageberichts, Ermittlung von Rückstellungen für den Jahresabschluss, Prüfen des Anhangs

Ausbildungsanforderung: 3-Jährige Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich
Sonstiges: Arbeiten mit Gesetzen und Urteilen

Der Grund warum mein Arbeitgeber das als niedrige Tätigkeit (EG 5 Tätigkeit) sieht ist, dass er ja den Wirtschaftsplan oder die Gebührenkalkulation sowie Lagebericht durchlesen muss bevor er es beschließt oder dem Wirtschaftsprüfer gibt und wenn er noch Änderung möchte, ich diese umsetze. Die Budgetierung sieht er auch nicht als Höhergruppierungsgrund, da er zur Not hier eingreifen könnte, wenn ihm die Zahlen nicht gefallen. Damit hätte ich keine Verantwortung und damit ist meine Stelle nur eine einfache. Die EG8 habe ich nur bekommen weil er mir eine selbständige Leistung zuspricht.

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2016, 17:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Möchte mich als Förderschullehrer vom Land Sachsen-Anhalt nach Sachsen versetzen lassen!
Bin Beamte auf Lebenszeit in Sachsen -Anhalt und bereits 56 Jahre alt.
Wie gehe ich vor? und
Wer kann mir die Nachteile verdeutlichen?

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2016, 10:37, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich wüsste gerne ob ich mit der o. g. Bewertung eine Chance auf eine E9c hätte oder die Überleitung in E9b erfolgt?


Vielen Dank im voraus.

Mfg
Alex

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Geschrieben von: pera, 07.07.2016, 16:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen,

gibt es schon Regelungen, wie die neue Regelung zum Stufenaufstieg funktionieren soll???

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Geschrieben von: gast77, 05.07.2016, 22:58, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo liebe Community,

am 01.09. beginne ich mein Duales Studium zum Stadtinspektoranwärter im geh. Dienst in einer Stadtverwaltung (Großstadt in NRW). Mich würde es interessieren ob es hier erfolgreiche Absolventen gibt, die mir sagen könnten wie sie das Studium eingeschätzt haben, ob es sehr anstrengend war usw. Gibt es eine hohe Durchfallquote oder meistern die meisten das Studium und welche Abschlussnote gilt als "gut" um gute Chancen auf eine Übernahme zu haben?
Viele Grüße
gast77

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2016, 16:38, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo an alle,

ich schließe in ca. 1,5 Monaten den Vorbereitungsdienst in NRW für den gehobenen nichttechnischen Dienst ab, wobei ich davon ausgehe, dass ich die Endprüfung bestehe.

Ich habe aber im Laufe der drei Jahre gemerkt, dass die Arbeit im gehobenen Dienst absolut nichts für mich ist und wollte mich daher nach dem Vorbereitungsdienst auf eine Stelle im mittleren Dienst bewerben.

Frage: Habe ich mit meinem Abschluss auch die Voraussetzung für den mittleren Dienst erfüllt oder müsste ich da dann noch einmal per Ausbildung ran?


Vielen Dank für alle Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2016, 12:50, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Ist die Hülle für einen Flügel (Musikinstrument) als Zugang vom Flügel zu buchen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2016, 11:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Meine Frage (und die ist für mich als neuer PR sehr wichtig):
Muss der PR bei Einstellungen gefragt werden? Ist bei uns nicht immer der Fall, zumindest nicht so, dass der PR einen Beschluss dazu fassen muss, regelmäßig erfolgt nur eine Info darüber (wenn überhaupt) ???

Wie muss es richtig laufen, welche "Handhabe" haben wir?

Liebe erfahrenen PR´s, helft uns Neuen ... Vielen Dank

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Geschrieben von: kingsindian, 01.07.2016, 08:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

ich bin erstmals als Personalratsvorsitzende gewählt worden und hab gleich meine erste Frage Smile

Bei uns soll eine Stelle vom Leiter des Bürgerbüro's ab 2018 besetzt werden. Was bei uns Unmut in der Behörde auslöst: Die Stelle wird einfach an die Stellvertreterin übergeben. 

Muss denn die Stelle erst intern oder extern ausgeschrieben werden? Wenn ja, welche Gesetzestexte gibt es hierzu?

LG
Alexandra
(kleine VGEM in Bayern)

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2016, 13:52, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (5)

Moin zusammen!

Mich würde mal interessieren, wie das in anderen Kommunen so ist mit Tattoos und Piercings. Sagt da jemand was zu? Oder ganz verboten? Oder erlaubt, solange man nichts sieht? Oder völlig egal, jeder, wie er will?

Würde mich über viele Antworten freuen Smile

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2016, 09:12, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Forum,

ich recherchiere nun schon seit einiger Zeit - allerdings finde ich keine zuverlässige Aussage darüber welches die Kritierieren sind für eine Höhergruppierung auf E10 bzw. darüber ob ich "nicht (jetzt)" sogar falsch eingruppiert bin. Aber gut.. zum Fall.

Ich bin Informatiker mit einem Bachelorabschluß (allg. Informatik (Hochschule) - B.Sc.) . Ich wurde eingestellt direkt nach meinen Abschluss in die E9 (VKA). Das ist alles noch in Ordnung meines Erachtens. Da ich Berufsanfänger war. Das ist allerdings 5,5 Jahre her.

Dazu ist zu sagen, dass ich seit 3 Jahren zu meinen bisherigen normalen Sachbearbeitertätigkeiten, meist Datenverarbeitung, auch regelmäßig programmiertechnische Arbeiten durchführe, welches auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist und verwendet wird. Darüberhinaus habe ich auch systemadministratorische Arbeiten stellvertretend (urlaubsvertretend) übernommen (das wird vermutlich keine Rolle spielen).

Ich las (bzw. interpretiere) unter der sogn. "Anlage 5 Tarifeinigung über Entgeltordnung zum TVÖD für den Bereich VKA" unter Anlage 1 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (Seite 32 im PDF - das trifft auf mich zu), dass mein Abschluss eigentlich die Eingruppierung in E10 bedingt.

->Interpretiere ich das richtig.. oder sehe ich was falsch oder beachte etwas nicht. Ich bin jetzt kein professioneller Beamtendeutschversteher (nicht abwertend gemeint!) ... Ich möchte eigentl. nicht meinen Arbeitgeber welchseln - was wohl viele Vorschlagen werden, da ich meinen Job gut finde. Mein ehemaliger direkter Vorgesetzter (wechselte nun in die Wirtschaft) hat damals die Höhergruppierung empfohlen und weitergeleitet, seit dem warte ich.

Vom Arbeitgeber werde ich nun seit mehr als 1 Jahr hingehalten und auch auf Nachfrage bei meinem zuständigen Personalsachbearbeiter kommt keine Bewegung in meinem Fall.

Was meint das Forum? Ist eine Höhergruppierung wie ich das sehe gerechtfertigt und wie
kann ich am Besten vorgehen dies zu erreichen?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus auf Ihre Antworten.

freundliche Grüße
Hannes

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