Neue Themen


Geschrieben von: weiserspatz, 27.06.2013, 12:50, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (4)

Hallo, was verdient ein Betriebswirt ohne Führungsverantwortung im öffentlichen Gesundheitswesen (staatliches Krankenhaus bzw. Universitätsklinikum)? Danke

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2013, 16:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo aus dem hohen Norden,

wir sind eine kleine Gemeinde in S-H. Wir als Personalrat wollten einen Einblick in Stundenkonten der Kollegen haben. Auszug aus unserem Schreiben:

.................gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitschutzgesetz und die Dienstvereinbarung
über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei der .......
Damit wir uns eine Übersicht der Überstunden der Kollegen verschaffen und
eventuelle Maßnahmen ergreifen können, bitten wir um Hergabe der aktuellen
Stundenliste bis zum ...............

Als Antwort erhielten wir dann, dass aus datenschutzrechtlichen keine Auskünfte erteilt erden dürfen und das die Forderung über unsere Initiativrecht hinaus geht.

Wie seht ihr das?

Gruß
Stephan


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Geschrieben von: Fairydream, 24.06.2013, 09:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich suche einen Personalrat oder ein JAV-Mitglied aus Baden-Württemberg, dass mir vielleicht ein wenig zu den o. g. Themen erzählen kann. Ich bin leider nur Ersatzmitglied der JAV und habe daher keinen Anspruch auf Seminare, möchte aber meine JAV trotzdem unterstützen.

Liebe Grüße & vielen Dank im Voraus



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Geschrieben von: Gast, 23.06.2013, 22:49, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage.
Eine Kollegin von mir (Beamtin auf Lebenszeit) ist für die Ausbildungsqualifizierung zugelassen worden, für das Bachelor-Studium (Vorbereitungsdienst) wird sie dann wohl wieder zur Beamtin auf Widerruf berufen oder wie verhält sich das???

Was passiert bei nicht bestehen des Studiums?? Ist dann der Beamtenstatus futsch???

Ich habe jetzt einiges gewälzt aber leider nichts passenden gefunden, die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) vom 20. August 2012 gibt so nichts her. Oder ich habe was überlesen...


Wer kann da helfen??

Vlg Cari

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2013, 09:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo!

In unserem Institut (Bayern/TV-L) arbeiten wir nach dem Gleitzeit-Prinzip und tragen unsere geleisteten Stunden handschriftlich in Arbeitszeit-Karten ein. In einer Dienstbesprechung wurde nun seitens der Zentral-Verwaltung bekannt gegeben, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bis Ende des Jahres durchgeführt werden muss, da diese "gesetzlich vorgeschrieben sei".

Von so einem Gesetz hab ich noch nichts gehört. Meines Wissens wird die Zeiterfassung in einer Dienstvereinbarung zwischen uns, dem Personalrat, und der Direktion geregelt. Wir sind ein selbstständiges Institut mit eigenem Direktor. Die Mehrheit der Beschäftigten (übrigens auch der Direktor) hat sich schon mehrfach gegen eine elektronische Zeiterfassung ausgesprochen.

1. Kann uns die Zentral-Verwaltung ohne Absprache mit dem PR und der Direktion eine elektronische Zeiterfassung vorschreiben?

2. Wie wäre die Sachlage wenn - angenommen - die Direktion auch für eine elektronische Zeiterfassung eintreten würde? Könnte dann der PR (die wir nicht grundsätzlich dagegen wären, aber doch für die Mehrheit sprechen müssen) diese noch verhindern?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2013, 19:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Moin Moin zusammen.Wer kann mir weiter helfen? Ein Kollege in der Verwaltung hat sein Sommerurlaub schriftlich bei seiner Vorgesetzten beantragt. Und die Vertretung organisiert. Der Abteilungsleiter hat zuerst den Antrag abgelehnt. Begründung: Er müsste zuerst 90 Prozent seiner Altfälle bearbeitet haben (Sozialamt). Die Mitteilung, dass er den Personalrat informiert hat, bewog den Abteilungsleiter den Urlaub zu genehmigen. Der Kollege war jahrelang aktiv im Personalrat. Bei anderen Kollegen ist die Urlaubsplanung kein Problem. Ich finde das fällt schon unter Mobbing. Wie sollen wir uns als Personalrat verhalten bzw was sollen wir unternehmen? Für eure Auskunft bedanke ich mich.

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2013, 11:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo an die große "Gemeinde":
Welche Kriterien kann an die Bekleidung der Angestellten gestellt werden, insbesondere bei großer Hitze?
Bitte die Erfahrungen bzw. gesetzlichen Grundlagen mitteilen.
Herzlichen Dank!

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Geschrieben von: Gast., 19.06.2013, 10:55, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

...die notwendigen 50.000 Unterstützer werden in den noch verbleibenden 14 Tagen Zeichnungsfrist noch erreicht werden. Deshalb mitzeichnen!...

https://www.openpetition.de/petition/onl...rgebnisses

P033P033P033P033P033P033

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2013, 14:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo KollegInnen,
das PersVG Berlin sieht seit einer Novelle bei Einrichtung von MAE-Maßnahmen bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten die Mitwirkung des PR vor. Folglich gehören länger geplante Maßmnahmen in die Mitbestimmung.
Wenn die Leitung nun eine längere Maßnahme in die Mitbestimmung gibt und diese verwehrt wird, kann dann bei nachträglicher Befristung der MAE-Maßnahme auf 6 Monate die erneute Mitwirkung wegfallen?

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2013, 14:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (10)

014

Moin Moin,

ich hab mal eine Frage und vielleicht kennt sich jemand damit aus...

Mein Freund geht in 6 Monaten für ein halbes Jahr ins Ausland. Ich möchte mitgehen und dort auch arbeiten.

Wie sieht es mit einer Freistellung im öffentlichen Dienst (Kommune) aus?
Ist es schwer den Antrag überhaupt durchzusetzen? Oder hab ich gar keine Chancen weil es nur der Partner (ohne eigenem Kind) ist?

LG

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2013, 15:05, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Situation: Musste Urlaub schon sehr früh buchen um gewünschte Unterkunft zu bekommen. Bin 50 % schwerbehindert und bald 60 Jahre alt. Mein Arbeitgeber macht nun Probleme.


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Geschrieben von: Sonnenblume88, 12.06.2013, 14:08, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Amtsarzt. Ich bin seit vergangenem Jahr auf Lebenszeit verbeamtet und werde (wenn alles gut läuft) in absehbarer Zeit zu einem anderem Dienstherrn wechseln. Muss ich dann für noch einmal zu einer amtsärztlichen Untersuchung?

Danke für Eure Antworten und einen sonnigen Tag!

Gruß
Sonnenblume

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Geschrieben von: Einsteiger, 11.06.2013, 21:00, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin im öffentlichen Dienst beim Bund tätig und zwar derzeit noch in E9, Stufe 4.
Möglicherweise könnte ich zum Land wechseln. Meine Frage ist nun: wird mir dort die Stufe 4 anerkannt und würde ich dort auch Ende des Jahres auf 5 hochgestuft, wie es dan beim Bund der Fall wäre?

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 11.06.2013, 14:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Bei uns findet zum 2. Mal ein sogenannter Gesundheitstag statt. Hier werden Gesundheitschecks, Gesundheitskurse, Fahrradtouren etc. angeboten. Die Verwaltung ist an diesem TAg geschlossen.
Nun meine Frage: Dieser Gesundheitstag findet immer dienstags statt. Ich arbeite an 4 Tagen teilzeit. Dienstags habe ich immer frei.
Da ich am Gesundheitstag teilnehmen wollte, bot ich an, meinen freien Tag (Dienstag) in dieser mit Mittwoch zu tauschen. Der Arbeitgeber untersagte jedoch ein tauschen und bot mir an, in meiner freien Zeit (!) am Gesundheitstag teilzunehmen.

Habe ich als Teilzeitkraft das Recht im Rahmen meiner Dienstzeit am Gesundheitstag teilzunehmen?


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Geschrieben von: Gast, 09.06.2013, 15:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo und einen schönen Guten Tag,

ich habe eine ganz spezielle Frage aus dem öffentlichen Dienst:

Muss eine Personalrat bei der Zustimmung zur Versetzung von acht Schwerbehinderten Menschen zu einer nachgeordneten Behörde diese Betroffen vorher informieren oder darf er ohne dass jemand davon weiß, seine Zustimmung erteilen. Das gleiche gilt für die Sbv.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.



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Geschrieben von: Gast, 07.06.2013, 19:24, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,

ich hätte an euch mal eine Frage. Es gab in München vor etwa 10 Jahren im öffentlichen Dienst unter bestimmen Voraussetzungen zinsloses Wohnungsdarlehen.
Wisst Ihr ob es noch gibt, wenn ja wer ist dafür zuständig?

Danke für euere Hilfe.

Der " Krankenpfleger"



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Geschrieben von: Gast, 06.06.2013, 19:41, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Guten Tag,

ich möchte gern heiraten.
Mein Zukünftiger möchte seinen Namen behalten, ich werde meinen und seinen als Doppelnamen führen.

Der Clou bei der Sache: Ich trage momentan den Nachnamen meines Stiefvaters, möchte aber im Zuge der Namensänderung/-erweiterung durch die Hochzeit den meines leiblichen Vaters wieder annehmen.


Um es vllt etwas anschaulicher darzustellen:

Vor der Hochzeit
Ich: Frau Müller
Mein Verlobter: Herr Schmidt
Mein (leiblicher) Vater: Herr Otto

Nach der Hochzeit
Ich: Frau Schmidt-Otto
Mein Mann: Herr Schmidt


Kann man das quasi "in einem Zug" machen? Ich gebe zu, dass mir die Idee kam, es könnte vllt günstiger sein, als beide Namensänderungen getrennt voneinander vorzunehmen.
Oder sollte ich mich noch vor der Hochzeit um den Namen meines Vaters bemühen?

Ich freue mich über Antworten.

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Geschrieben von: JenSie, 06.06.2013, 08:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo und guten Morgen,

ich habe eine - vermutlich etwas verzwickertere - Nachrage:

die Planstelle der stellv. Vorsitzenden unseres Dienststellen-PR (sie ist n i c h t freigestellt) wird in naher Zukunft aller Voraussicht nach zu einem anderen Fachamt verlagert. Somit müsste Sie meines Erachtens ja eigentlich aus unserem PR ausscheiden. Wir haben die Problematik in unserer letzten Sitzung diskutiert. Die Kollegin überraschte dabei mit der Ankündigung, sie habe von verdi die Auskunft erhalten, nach dem LPVG BA-WÜ gäbe es in solchen Fällen eine 3-monatige Übergangsfrist, in der sie ihr Mandat in unserem PR weiterhin ausüben könnte. Mir kommt das "spanisch" vor - auf Nachfrage konnte (wollte??) die Kollegin mir nicht benennen, aus welchem § des LPVG sich diese Interpretation herleiten lässt.

Kann mir jemand der Fachleute hier im Forum weiterhelfen? Was ratet Ihr?

Für Rückmeldungen danke ich vorab schon einmal herzlich.

Sonnige Grüße,

J.

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2013, 16:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Im vorliegenden Fall soll gegen ein PR-Mitglied ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Das betreffende Mitglied konnte aus rechtlich anerkannten Gründen ca. 12 Monate nicht an den regulären PR-Sitzungen teilnehmen. Die Verhinderungsgründe waren dabei dergestalt, dass stets legitim ein Ersatzmitglied eingeladen werden konnte.

Aussentermine nahm das mit Ausschluss belangte PR-Mitglied war und berichtete den PR (Vorstand) bei Bedarf schriftlich über entsprechende Sachverhalte.
Das mit Ausschluss belangte PR-Mitglied ist zugleich aktives GPR-Mitglied und dadurch regelmässig "konkurrierender" PR-Arbeit ausgesetzt.

Das PR-Mitglied ist seit 1990 als PR aktiv!

In der entsprechenden Tagesordnung vor der beabsichtigten Beschlussfassung war ein allgemein formulierter Tagesordnungspunkt ausgewiesen, aus dem nicht hervorging, welcher weitreichende Beschluss gefasst werden soll.

Welchen Erfolg kann ein solches Beschlussverfahren haben?


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Geschrieben von: Gast, 04.06.2013, 09:58, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Ich muss mich echt wundern zu dem System der Abschlussprüfungen in unseren Schulen...Icon_cry
Unser Enkelsohn hat heute die Matheprüfung in der Schule und es wurde gesagt: Wenn du zwei Noten höher schreibst, als dein Durchschnitt, musste du eine Nachprüfung ablegen!!!!
So einen Blödsinn habe ich noch nie in meinem Leben gehört, die Schüler werden damit bewusst zum nichtslernen getrieben...Icon_mrgreen

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