Höhergruppierung während Beschäftigungsverbot?
#1

Steht mir die Höhergruppierung von 8a auf 8b zu, auch wenn ich im Beschäftigungsverbot bin? Ich erfülle alle notwendigen Punkte. Die 130€ Zulage wurde mir auch gezahlt. 
Gibt es dafür einen Gesetzestext?
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#2

Wenn die übertragene Tätigkeit zu einer 8b führt, bist du auch im Rahmen des Beschäftigungsverbots entsprechend eingruppiert. Das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen zur Eingruppierung.
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