17.09.2023, 16:08
Hallo 
Ab wann greift die Anzeigepflicht in NRW für schriftstellerische Tätigkeiten eines Beamten?
Bereits beim Schreiben? Beim veröffentlichen? Oder erst, wenn ein Verlag den Auftrag hierzu erteilt hat?
Vielleicht hat hier jemand den Durchblick ???????? vielen Dank euch schonmal im Voraus

Ab wann greift die Anzeigepflicht in NRW für schriftstellerische Tätigkeiten eines Beamten?
Bereits beim Schreiben? Beim veröffentlichen? Oder erst, wenn ein Verlag den Auftrag hierzu erteilt hat?
Vielleicht hat hier jemand den Durchblick ???????? vielen Dank euch schonmal im Voraus