Berechtigen die Abschlüsse als Abschlüsse als Dipl.-Ing.(FH) Landespflege und Dipl.-Agrar-Ing. (FH) zur Einstufung in die Entgeldgruppe E13 TV-L?
Kommt auf dem Abschnitt der Entgeltordnung und die Tätigkeiten an.
Grundsätzlich ist mit dem Abschluss eine Eingruppierung in der E13 möglich. Soweit aber in der Ausschreibung ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss gefordert wird, kann man mit dem Abschluss im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.