Ruhensberechnung der Pensionszahlung
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Ich bin Pensionist, 67 Jahre und arbeite als Nebenjob beim Wertstoffzentrum. Da es sich hier um ein städtisches WSZ handelt, fällt dies unter den öffentlichen Dienst. Nun bekomme ich von meiner Personalstelle die Anfrage wie viel ich im Kalenderjahr 2024 verdiene, um die Ruhensberechnung durchführen zu können. Da ich hier monatlich nie über 500,00 Euro gekommen bin, kann hier meines Erachtens auch keine Pensionskürzung anfallen. Frage: Bis zu welchem Einkommen könnte hier eine Pensionsminderung vorgenommen werden ? - Danke -
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