Anerkennung vorheriger Ausbildungszeiten
#1

Bundesland Hessen

Guten Morgen,

ich würde gerne meine vorherige Ausbildung und Arbeitszeit (bei einer Körperschaft des öffentl. Rechts) als ruhegehaltsfähig anerkennen lassen.

Schulabschluss mittl. Reife 1983
Ausbildung                          1983-1986
Berufstätigkeit                     1986-1989 (dazwischen Grundwehrdienst, dieser ist anerkannt)
Fachoberschule                  1989-1990 Abschluss fachgebundene Hochschulreife
ab                                        1991 Laufbahn geh. Dienst

Antrag nach § 12 Abs. 1 HBeamtVG

Auskunft Personalamt, es werden lediglich die Zeiten der Berufstätigkeit (abzgl. Grundwehrdienst) anerkannt. Warum wird nicht die "erste Berufsausbildung" anerkannt?  
Die Zulassungsvoraussetzung zum Besuch der FOS war die Kombination abgeschlossene Berufsausbildung mit 2-jähriger Berufserfahrung.

Sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht?

Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
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