Bereitschaft für Winterdienst
#1

Wir haben ab 04.00 Uhr Bereitschaft. Wenn wir ab 4.00 Uhr im Einsatz gehen (streuen) sollen wir uns ab 7.00 Uhr zur normalen Arbeitszeit in unserer Zeiterfassung anmelden.
Die 3 Stunden von 4.00 bis 7.00 Uhr werden als Überstunden bezahlt. Sollen dann unsere normale Arbeitszeit von 8,15 Std. noch arbeiten. Ist das so rechtens?
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#2

Nein, da Ihr insgesamt auf über 10 Stunden kommt.
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