26.08.2024, 12:09
Liebe Mitstreiter,
meine Kollegin, derzeit MFA, macht ein Studium zur Soziallarbeiterin.
Derzeit hat sie die S8b Stufe 4 und würde nach dem Studium in die S14 kommen, aber mit welcher Stufe wird sie eingestellt/ eingestuft?
Sie arbeitet seit Jahren im Amt und übernahm teilweise Aufgaben eines Sozialarbeiters aber eben nicht vollwertig.
Wird sie jetzt als „Berufsanfängerin“ in die selbe Stufe gepackt wie wir, die 10 Jahre Erfahrung haben?
Würde mich über Antworten, gerne mit den entsprechenden §, freuen.
PS. die § 16 und 17 sagen dazu sehr wenig aus.
meine Kollegin, derzeit MFA, macht ein Studium zur Soziallarbeiterin.
Derzeit hat sie die S8b Stufe 4 und würde nach dem Studium in die S14 kommen, aber mit welcher Stufe wird sie eingestellt/ eingestuft?
Sie arbeitet seit Jahren im Amt und übernahm teilweise Aufgaben eines Sozialarbeiters aber eben nicht vollwertig.
Wird sie jetzt als „Berufsanfängerin“ in die selbe Stufe gepackt wie wir, die 10 Jahre Erfahrung haben?
Würde mich über Antworten, gerne mit den entsprechenden §, freuen.
PS. die § 16 und 17 sagen dazu sehr wenig aus.