Fristen versäumt zur Eingruppierung
#1

Die Eingruppierung wurde vom Arbeitgeber versäumt.
Was für Fristen müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden um diese nachzufordern?
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#2

Was meinst Du mit "versäumt die Eingruppierung"?

Forderungen zum sich aus der Eingruppierung ergebenen Gehalt müssen binnen 6 Monate schriftlich gefordert werden. Ansonsten greift in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes eine Ausschlussfrist. Allerdings jeweils nur für das einzelne Monatsgehalt. Ansprüche für spätere Monate können dann jeweils binnen der 6 Monate für den jeweiligen Monat geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass man konkret die Bezahlung nach Entgeltgruppe, ggf. Stufe Y oder den Betrag geltend machen muss. Eine Forderung der Eingruppierung etc. ist grundsätzlich nicht geeignet, die tarifliche Ausschlussfrist hinsichtlich der Zahlung zu unterbrechen.
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#3

Kein Arbeitgeber im öD gruppiert ein. Die Eingruppierung erfolgt durch dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten in Tarifautonomie.
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