Das einzige, was für mich heute einigermaßen in der Finanzwirtschaftsklausur geklappt hat, war die überplanmäßige Auszahlung. Der BAB ging gar nicht und der BWL-Teil hat mich verwirrt. Mir haben da auch allgemeine Sachen gefehlt. In den letzten Jahren wurde da ja gerne Optimale Bestellmenge oder ähnliches abgefragt, irgendwas mit der Formelsammlung. Die lag dann einsam und vergessen auf meinem Tisch rum. Da hab ich mich echt veräppelt gefühlt.
Arbeitsrecht lief bei mir dagegen richtig gut. Nachdem die erste Verwirrung gelegt war, konnte ich alles ohne Problem beantworten, zumindest meiner Ansicht nach.
Ich hoffe, morgen kommen nicht noch mehr böse Überraschungen. Wenn Privatrecht kommt, bin ich tot...
das habe ich mir heute auch gedacht, da lernt man wie blöd kündigung, befristung und so ein käse und dann kommen nur solche hinterfuchsigen aufgaben dran. ich bin ja froh das ich nicht alleine an dem zeitdruck litt, ich mein ich habe die ganzen anderen klausuren gelernt das war immer zeitlich auf jeden fall machbar und wenn ich nicht so blöd wäre hätte ich die letzte aufgaben zu erst gemacht denn da gab es 40 punkte drauf. nein ich horst musste ja alles nach einander machen! die zeit ist sowas von weggerauscht. ich mein hatten die nicht letztes jahr schon angeblich zu wenig zeit gehabt und was sagt man denn dazu das ist doch nicht normal gewesen. ich hab auch schon kein bock mehr mich ranzusetzen für morgen, man weiß ja nicht ob das was man sich anguckt wieder für die katz ist. oh man mal schauen was das forum morgen hergibt
Es ist tatsächlich so, dass in einigen Klausuren Rechtsgrundlagen vorgegeben sind, die man prüfen soll. Also wir haben im Unterricht schon mehrere durchgenommen.
also irgendwie war das heute großer mist..
die 3er klausur ging bis auf den letzten teil mit der überplanmäßigen auszahlung überhaupt nicht -.-
hab da als mehrbedarf einen betrag von 59.000 euro raus (was aber wahrscheinlich falsch ist, da ich die zweckgebundene spende die noch nicht ausgezahlt wurde zur zweckbindung gerechnet hab)
hoffe dass es morgen nicht so schlimm wird wie heute, sonst kann man seine 3 wohl vergessen..
Wie schon gesagt wurde, die Rechtsgrundlage suchen wird erst im ALII gefordert! Bei uns VFAs "sollte" das eigentlich nicht der Fall der sein. Naja, bei der Scheiße heute, könnte ihr mir morgen alles vorstellen ... bin ja mal höchst gespannt!
Wie ist es, wenn ein Fall aus dem NGastG drankommt.. Wenn eine Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden soll, was ja eigl gar nicht geht da die erlaubnisse ihre wirkung verloren haben.. wie kann man dem gaststättenbetreiber die gewerbeausführung untersagen? dann nach 35 GewO oder 48/49 VwVfG?
Was ist den jetzt mit dem Kultusministeruim? Ich mache mit. :-)
Was habt ihr denn in Aufgabe 2 (HKR) In der Rechnung berücksichtigt?
Haushaltsrest 0
Haushaltsansatz 55000
Veränderungen 0
Zweckbindung 0
Deckungsfähigkeit 0
Haushaltssperren 0
= Gesamtbewirtschaftugsermä. 550000
-bisher geleistete 119000
- vorbemerkung 0
= -64000
Was habt ihr denn für Staatsrecht gelernt zum Gesetzgebungsverfahren?