Abschlussprüfung NDS 2012

zu der rechtsgrundlage:
wann ist die denn bitte angegeben? die muss man doch logischerweise IMMER selbst suchen?! ich versteh das problem nicht ganz Big Grin
und zu den klausuren heute: in der verwaltungsbetriebswirtschaftsklausur hat mir bisschen der kostenvergleich gefehlt und allgemein die BWL-sachen genau wie ein ordentlich BAB. alles was ich gelernt habe für die katz!!! -.-
und von der arbeitsrechtsklausur mal ganz abgesehen... keine befristung, keine überstunden, keine kündigung. maaaaaaan. wozu baller ich mir das denn in den kopf rein? so ne scheiße man!
so, das musste mal raus Big Grin
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Das einzige, was für mich heute einigermaßen in der Finanzwirtschaftsklausur geklappt hat, war die überplanmäßige Auszahlung. Der BAB ging gar nicht und der BWL-Teil hat mich verwirrt. Mir haben da auch allgemeine Sachen gefehlt. In den letzten Jahren wurde da ja gerne Optimale Bestellmenge oder ähnliches abgefragt, irgendwas mit der Formelsammlung. Die lag dann einsam und vergessen auf meinem Tisch rum. Da hab ich mich echt veräppelt gefühlt.

Arbeitsrecht lief bei mir dagegen richtig gut. Nachdem die erste Verwirrung gelegt war, konnte ich alles ohne Problem beantworten, zumindest meiner Ansicht nach.

Ich hoffe, morgen kommen nicht noch mehr böse Überraschungen. Wenn Privatrecht kommt, bin ich tot...
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das habe ich mir heute auch gedacht, da lernt man wie blöd kündigung, befristung und so ein käse und dann kommen nur solche hinterfuchsigen aufgaben dran. ich bin ja froh das ich nicht alleine an dem zeitdruck litt, ich mein ich habe die ganzen anderen klausuren gelernt das war immer zeitlich auf jeden fall machbar und wenn ich nicht so blöd wäre hätte ich die letzte aufgaben zu erst gemacht denn da gab es 40 punkte drauf. nein ich horst musste ja alles nach einander machen! die zeit ist sowas von weggerauscht. ich mein hatten die nicht letztes jahr schon angeblich zu wenig zeit gehabt und was sagt man denn dazu das ist doch nicht normal gewesen. ich hab auch schon kein bock mehr mich ranzusetzen für morgen, man weiß ja nicht ob das was man sich anguckt wieder für die katz ist. oh man mal schauen was das forum morgen hergibt
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(29.05.2012, 17:57)simondbg schrieb:  zu der rechtsgrundlage:
wann ist die denn bitte angegeben? die muss man doch logischerweise IMMER selbst suchen?! ich versteh das problem nicht ganz Big Grin
und zu den klausuren heute: in der verwaltungsbetriebswirtschaftsklausur hat mir bisschen der kostenvergleich gefehlt und allgemein die BWL-sachen genau wie ein ordentlich BAB. alles was ich gelernt habe für die katz!!! -.-
und von der arbeitsrechtsklausur mal ganz abgesehen... keine befristung, keine überstunden, keine kündigung. maaaaaaan. wozu baller ich mir das denn in den kopf rein? so ne scheiße man!
so, das musste mal raus Big Grin

die ATR klausur war dennoch machbar, auch wenn leider keine Befristung drankam.. Sad
RGL hat unsere Dozentin gesagt ist immer angegeben, sie kennt keine Klausur in den letzten Jahren, wo das nicht der Fall war.. RGL suchen wäre AII Niveau.. Eigl will man von uns erstmal nur wissen ob wir eine vorgegebene RGL richtig auseinandernehmen können und Ermessen und so...
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Das war heute der größte Mist, den ich je erlebt habe. Ein Witz, damit würde ich ... !!!!
Ich hoffe morgen wird es besser, wenn nicht fange ich einfach laut an zu lachen Smile
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(29.05.2012, 15:56)Gast schrieb:  Ich sehe das mit der Finanzklausur sehr ähnlich. Ich habe die Abschr. und Zinsen ebenfalls dem Gebäude zugerechnet.
Zu dem BWL Teil habe ich meinen Korrekteuren einen kleinen Text geschrieben. Ich fand das war mal wieder wahnsinnig schwammig formuliert. Bei dem Angebot A war plötzlich nur noch die Rede von Mittagessen, das Frühstück war plötzlich verschwunden. Warum? Wahrscheinlich Schlampigkeit vom Klausurensteller. Mal war die Rede von Einheiten, von Mahlzeiten, von Essen... Habe das dementsprechend angemerkt, dass die Aufgabe nicht eindeutig gestellt war.

Ich muss allgemein scharf Kritik üben. Das NSI ist irgendwie echt ein billiger Laden. In Prüfungen finden sich immer mal Rechtschreibfehler (auch heute), oder es werden Namen vertauscht. Ich finde einfach, dass das nicht gerade seriös ist.

Schon mal überlegt, dass vllt kein Frühstück beim BWL-Teil erwähnt wurde, weil du in der 3. Aufgabe im BWL-Teil schreiben solltest, dass der Rat sich wohl doch für die Eigenregie entscheiden wird, da das Frühstück sonst noch teurer wird??
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Es ist tatsächlich so, dass in einigen Klausuren Rechtsgrundlagen vorgegeben sind, die man prüfen soll. Also wir haben im Unterricht schon mehrere durchgenommen.
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(29.05.2012, 18:11)Gast schrieb:  das habe ich mir heute auch gedacht, da lernt man wie blöd kündigung, befristung und so ein käse und dann kommen nur solche hinterfuchsigen aufgaben dran. ich bin ja froh das ich nicht alleine an dem zeitdruck litt, ich mein ich habe die ganzen anderen klausuren gelernt das war immer zeitlich auf jeden fall machbar und wenn ich nicht so blöd wäre hätte ich die letzte aufgaben zu erst gemacht denn da gab es 40 punkte drauf. nein ich horst musste ja alles nach einander machen! die zeit ist sowas von weggerauscht. ich mein hatten die nicht letztes jahr schon angeblich zu wenig zeit gehabt und was sagt man denn dazu das ist doch nicht normal gewesen. ich hab auch schon kein bock mehr mich ranzusetzen für morgen, man weiß ja nicht ob das was man sich anguckt wieder für die katz ist. oh man mal schauen was das forum morgen hergibt

135 das kann ich so unterschreiben, befristung hätte ich im schlaf gekonnt
mir gings genauso, ich hatte am Ende noch 10 Minuten und hab dann erst gesehen, dass ich darauf 40 Punkte bekommen hätte.

ich hab auch so keine Lust mir noch Staatsrecht anzugucken, aber was muss das muss
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also irgendwie war das heute großer mist..
die 3er klausur ging bis auf den letzten teil mit der überplanmäßigen auszahlung überhaupt nicht -.-
hab da als mehrbedarf einen betrag von 59.000 euro raus (was aber wahrscheinlich falsch ist, da ich die zweckgebundene spende die noch nicht ausgezahlt wurde zur zweckbindung gerechnet hab)

hoffe dass es morgen nicht so schlimm wird wie heute, sonst kann man seine 3 wohl vergessen..
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Wie schon gesagt wurde, die Rechtsgrundlage suchen wird erst im ALII gefordert! Bei uns VFAs "sollte" das eigentlich nicht der Fall der sein. Naja, bei der Scheiße heute, könnte ihr mir morgen alles vorstellen ... bin ja mal höchst gespannt!
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Wie ist es, wenn ein Fall aus dem NGastG drankommt.. Wenn eine Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden soll, was ja eigl gar nicht geht da die erlaubnisse ihre wirkung verloren haben.. wie kann man dem gaststättenbetreiber die gewerbeausführung untersagen? dann nach 35 GewO oder 48/49 VwVfG?
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(29.05.2012, 17:03)Gast schrieb:  Achso und den Vermerk sollte man glaub ich bei dem BWL Fall machen, wenn man dem rat seine entscheidung geben sollte. Ich hab das auch nur so ganz kurz und knapp geschrieben und dachte mir noch, wieso bekommt man da jetzt 4 Punkte drauf.

Es stand nichts von Vermerk schreiben, also hab ich nur so was geschrieben. Sonst steht ja immer "schreiben sie einen vermerk"
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Was ist den jetzt mit dem Kultusministeruim? Ich mache mit. :-)
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Was habt ihr denn in Aufgabe 2 (HKR) In der Rechnung berücksichtigt?
Haushaltsrest 0
Haushaltsansatz 55000
Veränderungen 0
Zweckbindung 0
Deckungsfähigkeit 0
Haushaltssperren 0
= Gesamtbewirtschaftugsermä. 550000
-bisher geleistete 119000
- vorbemerkung 0
= -64000

Was habt ihr denn für Staatsrecht gelernt zum Gesetzgebungsverfahren?
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(29.05.2012, 18:35)Gast schrieb:  also irgendwie war das heute großer mist..
die 3er klausur ging bis auf den letzten teil mit der überplanmäigen auszahlung überhaupt nicht -.-
hab da als mehrbedarf einen betrag von 59.000 euro raus (was aber wahrscheinlich falsch ist, da ich die zweckgebundene spende die noch nicht ausgezahlt wurde zur zweckbindung gerechnet hab)

hoffe das es morgen nicht so schlimm wird wie heute, sonst kann man seine 3 wohl vergessen..

mhm ich habe als üpl. Auszahlungsbedarf 39.000 raus und diese 20.000 € mit zur Deckung genommen gem. §18 I 1 GemHKVO wegen rechtlicher Verpflichtung irgendwie.. kp.. Zumindest hatte ich als Deckungsmöglichkeiten dann 40.000 € sodass das alles zulässig war..
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