29.05.2012, 19:26
richtig sind doch 4500€ üpl. habs zwischendurch auf 40000 geändert und glaub ich leider vergessen das wieder wegzumachen^^
(29.05.2012, 18:51)Gast schrieb: Wie ist es, wenn ein Fall aus dem NGastG drankommt.. Wenn eine Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden soll, was ja eigl gar nicht geht da die erlaubnisse ihre wirkung verloren haben.. wie kann man dem gaststättenbetreiber die gewerbeausführung untersagen? dann nach 35 GewO oder 48/49 VwVfG?
(29.05.2012, 19:02)Gast schrieb: Was ist den jetzt mit dem Kultusministeruim? Ich mache mit. :-)
(29.05.2012, 19:13)Gast schrieb:(29.05.2012, 18:35)Gast schrieb: also irgendwie war das heute großer mist..
die 3er klausur ging bis auf den letzten teil mit der überplanmäigen auszahlung überhaupt nicht -.-
hab da als mehrbedarf einen betrag von 59.000 euro raus (was aber wahrscheinlich falsch ist, da ich die zweckgebundene spende die noch nicht ausgezahlt wurde zur zweckbindung gerechnet hab)
hoffe das es morgen nicht so schlimm wird wie heute, sonst kann man seine 3 wohl vergessen..
mhm ich habe als üpl. Auszahlungsbedarf 39.000 raus und diese 20.000 € mit zur Deckung genommen gem. §18 I 1 GemHKVO wegen rechtlicher Verpflichtung irgendwie.. kp.. Zumindest hatte ich als Deckungsmöglichkeiten dann 40.000 € sodass das alles zulässig war..