Abschlussprüfungen NDS 2013

Musste man Gefahr prüfen??
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ja musste man...was war mit der frage ob anspruch gegenüber lieferanten in privatrecht???

haben alle nur 280 mit 286 geprüft und dann bei vertreten mussen ja gesagt????
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finanzklausur war die punkteverteilung 1.=45P., 2.=30P, 3.25P
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Gute Frage.. Big Grin Ich hab's einfach mal weggelassen, hätte von der Zeit bei mir auch nicht hingehauen..
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Ja, Gefahr musste geprüft werden.
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Für mich war der Subunternehmer Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278, damit ich zu einem Ergebnis komme. In Verwaltungsrecht habe ich die Gefahr auch geprüft.

Meint ihr, man hätte auch noch eine Störerauswahl machen müssen?
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Ich hab dass er keinen Anspruch hat weil der Subunternehmer immer zuverlässig war und dann auf einmal nicht wegen Überlastung.
Ich denke aber das ist auslegungssache, vllt ist ja beides richtig, in Verwaltungsrecht waren auch zwei Lösungen möglich!
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Erfüllungsgehilfe war das. Hat der auch zu vertreten. Glaub 278 oder so ist das.
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Störer habe ich auch noch sicherheitshalber erwähnt.
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Bei mir konnte er sich auch exkulpieren :-(

Kann man fuer einen fall aus der nwaldlg die gefahr nach 2 nr 1 a nds sog prüfen ? Ich hab es gemacht, aber war mir nicht sicher Smile)
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abet wieso ist das ein Erfüllungsgehilfe? es wurde ja nur vereinbart die Schließfächer zu liefern und nicht zu produzieren?
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Der erfüllt die Verpflichtungen des W. Und W.'s Verpflichtung war es, die Schließfächer zu liefern, also ist er sein Erfüllungsgehilfe
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Aber du sagst es doch selber, zu liefern, nicht zu produzieren. Warum sollte der Subunternehmer Erfüllungsgehilfe sein? Erfüllt der Subunternehmer mit einmal die Verbindlichkeit? Nein, er produziert lediglich die Schließfächer. Die Verbindlichkeit erfüllen tut letztendlich der W selber und nicht der Subunternehmer.
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Er war sein subunternehmer, also kein Arbeitnehmer vom W. aber auch nicht bloß Lieferant. Von daher ist Erfüllungsgehilfe wohl zutreffen.
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Das hieße im Umkehrschluss aber auch, dass die Stadt nen Anspruch auf die Zahlung hat. Allerdings gibt es beim vertraglichen Schadensersatz doch keine Exkulpationsmöglichkeit!?
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