Abschlussprüfung 2016 Niedersachsen

(27.05.2016, 12:50)Gast schrieb:  
(27.05.2016, 11:47)Gast schrieb:  War das im Ernst nur 437&439 BGB

Ja!  Icon_biggrin Ich hoffe ihr habt trotz des Bearbeitungshinweises den Antrag und die Annahme geprüft  Icon_exclaim

Hab es nur noch einmal angesprochen ???
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Staatsrecht? Trinkt ihr auch auf die Abschlussprüfung und vor allem auf die blöde Mischklausur?! Ich verstehe den Zusammenhang nicht Big Grin
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Wenn man in der Mischklasur nur 1 Punkt hat und sonst überall über 10 ist man dann durchgefallen ?
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(27.05.2016, 16:50)Gast schrieb:  Wenn man in der Mischklasur nur 1 Punkt hat und sonst überall über 10 ist man dann durchgefallen ?
Ja, 1 Punkt ist eine 6 und mit der ist man automatisch durchgefallen.
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Bye Bye
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Was war denn so schwer an der mischklausur?
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(27.05.2016, 15:55)Gast schrieb:  
(27.05.2016, 12:50)Gast schrieb:  
(27.05.2016, 11:47)Gast schrieb:  War das im Ernst nur 437&439 BGB

Ja!  Icon_biggrin Ich hoffe ihr habt trotz des Bearbeitungshinweises den Antrag und die Annahme geprüft  Icon_exclaim

Hab es nur noch einmal angesprochen ???

Das musste man komplett prüfen bis auf die Wirksamkeit. Man musste mindestens 2 mal sagen was kein Antrag war. Im Hinweis stand nur "die Wirksamkeit ist gegeben. Nicht der Antrag bzw Annahme an sich.
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Gibt es ihr noch jemanden der so verkackt hat wie ich ?
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Was musste man in AVR alles prüfen?
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(27.05.2016, 12:50)Gast schrieb:  Ich habe auch nur 437&438 und Kaufvertrag dann noch in BGB.
Was habt ihr für TBM in AVR ?
Bis auf die erste waren die Prüfungen ok, hoffe ich bin deswegen nicht
durchgefallen, meint ihr da wird noch was an der Bewertung geändert ?

Du schreibst mir aus der Seele  Icon_confused Beamtenrecht, AVR und Privatrecht waren richtig gut in meinen Augen, wenn dann  nicht die Mischklausur gewesen wäre. Hoffentlich irgendwie noch 2 Punkte  S10347
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Ja in Privatrecht war ja die Nacherfüllung nach 437, 439 BGB zu prüfen. Der Kaufvertrag musste ganz normal geprüft werden bis auf 130 I (Machtbereich gelangt, Möglichkeit zur Kenntnisnahme..), da im Bearbeitungshinweis stand "Antrag und Annahme sind wirksam" oder so ähnlich. Danach sollte ja erst Invitatio ad offerendum geprüft werden und danach das erste Treffen, welches auch kein Antrag war denn es waren nicht alle vertragswesentlichen Bestandteile gegeben, wie Kaufpreis. Danach konnte der Kaufvertrag ganz normal geprüft werden. Dann ja Sachmangel usw... Am Ende ist ein Anspruch entstanden und Landeshauptstadt Hannover hat einen Anspruch auf Nacherfüllung gegen Immobilien Kunze :-) Ich fand die Prüfung war von der Zeit auch locker machbar
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Musste man wirklich in Pr Annahme und Antrag prüfen? Ich fande das war in dem Brief sehr ungenau. Was genau war denn der Antrag und vorallendingen die Annahme?
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Das erste Invitatio ad offerendum war die Zeitungsannonce, das zweite Invitatio ad offerendum war das Vorgespräch, da - wie weiter oben bereits einmal geschrieben - auch hier nicht die vertragswesentlichen Bestandteile gegeben waren, erst in der Gesprächsrunde wurde ein Kaufvertrag nach § 433 I BGB abgeschlossen, der dann aufgrund der Bearbeitungshinweise wirksam wurde und die Stellvertretung im Namen der Immobilien Kunze GmbH und der LHH waren ebenfalls nicht zu problematisieren...
Was ich mich aber während der gesamten Klausur gefragt habe, war, ob wir auf die Besonderheit "Immobilienkaufvertrag" eingehen sollten/mussten, da sich hier abweichende Rechte und Pflichten für Ver- und Käufer ergeben...
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311b und 125 müsste man auch prüfen, da der Antrag so lange nichtig ist bis die notarielle Beurkundung erfolgt.
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Habt ihr in AVR geschrieben, dass die Anhörung notwendig ist oder hat jemand geschrieben, dass sie entbehrlich ist nach § 28 II Nr. 1 VwVfG (öffentliches Interesse)?
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