Höhergruppierung durchsetzen
#1

Hallo und guten Abend,

vielen Dank erst einmal, dass ich meine Frage hier so einfach einstellen darf.
Zurzeit klage ich gegen meine Eingruppierung.
Erste Instanz verloren, zweite begonnen.
Im Urteil wird der fehlende wertende Vergleich genannt.
Im Netz fand ich rein gar nichts dazu, wohl aber etliche Urteile mit dem gleichen Textbaustein.
Wie wird der Vergleich mit der Ausgangsentgeltstufe zur begehrten höheren Stufe geführt?
Kennt jemand ein Beispiel oder ein Urteil, wo ein Beschäftigter tatsächlich eine Höhergruppierung durchgesetzt hat?
Die ziemlich ähnlich begründeten Urteile lassen mich daran zweifeln.
Mein Anwalt hat mir leider erst nach der Berufung gesagt, dass er auch nicht wüsste, wie das funktioniert. Icon_evil 
Auch wenn es ein schweres Thema ist, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

036  Carlos
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#2

Nehmen Sie sich einen anderen Anwalt!
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#3

https://www.bundesarbeitsgericht.de/ents...zr-440-21/

Rn. 43

(2) Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Vertritt er die Auffassung, seine Tätigkeit erfülle die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer höheren als der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, obliegt es ihm, je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalls diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals der maßgebenden Entgeltgruppe seien erfüllt. Es obliegt daher regelmäßig dem Kläger, die ihm übertragenen Aufgaben im Einzelnen darzustellen. Das ist aber dann nicht ausreichend, wenn dieses Vorbringen aufgrund der tariflichen Tätigkeitsmerkmale noch keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob und inwieweit der Beschäftigte über die Merkmale einer Ausgangsentgeltgruppe hinaus auch qualifizierende tarifliche Anforderungen der von ihm begehrten höheren Entgeltgruppe erfüllt. Das ist etwa der Fall, wenn das Tätigkeitsmerkmal der höheren Entgeltgruppe – wie hier – auf dem einer niedrigeren Entgeltgruppe aufbaut und eine zusätzliche tarifliche Anforderung – Heraushebungsmerkmal – vorsieht, deren genauer Inhalt sich erst durch eine Darstellung der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und deren Anforderungen erschließt. In diesem Fall ist über die Darstellung der übertragenen Aufgaben hinaus ein Vorbringen erforderlich, das erkennen lässt, wodurch sich eine bestimmte Tätigkeit von der in der Ausgangsfallgruppe bewerteten „Normaltätigkeit“ unterscheidet. Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (BAG 14. Oktober 2020 – 4 AZR 252/19 – Rn. 30 bis 33 mit umfangreichen Nachweisen).
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#4

Welcher Tarifvertrag, welcher Abschnitt Entgeltordnung? AG geht von welcher Entgeltgruppe ggf. Fallgruppe aus und der Kläger strebt welche Entgeltgruppe ggf. Fallgruppe an und glaubt weshalb, dass diese korrekt ist.
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#5

Der Anwalt ist bereits für die zweite Instanz bezahlt.
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#6

Rn. 43 kannte ich, suche aber Infos zu den Vergleichsanforderungen.

TVöD-VKA
E11 Stufe 6 des Teila A Abschnitt II. Ziffer 2. der Anlage 1
Begehrt wird die E12.

Was sind "Normaltätigkeiten" die sich mit besonders schwierigen vergleichen lassen?
Die Tätigkeiten nach E12 beinhalten die höchsten Anforderungen in der IuK.
Ich betreue vollständig selbständig Bereiche Server, Datenbanken, Fachanwendungen und komplette Datensicherung in einer großen Umgebung.
Alle Probleme und Aufgaben im meinem Bereich erledige ich allein. Hardware wird auch betreut.
Was sind die besonders schwierigen Tätigkeiten, für die eine E12 akzeptiert wird?
Hier fehlt mir die Vorstellungskraft. Einige meiner Arbeiten empfinde ich schon als besonders schwierig.
Dagegen erhielten Kollegen in den Bereichen Telekommunikation und Netzwerk die E12.
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#7

Vielleicht hilft Ihnen das weiter. Ist zwar für den Bereich TVöD Bund, aber ggf. zur Orientierung hilfreich (TVöD Bund und VKA sind bzgl. dieser Tätigkeitsmerkmale nicht vollständig deckungsgleich):

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...nFile&v=13

Aufgrund der Komplexität der Thematik dürfte dies jedoch kaum einen kompetenten Rechtsbeistand ersetzen.
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#8

Vielen Dank für die Antworten.
Alles hilft ein wenig.
Nun habe ich einen Plan.
C030
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