02.12.2022, 21:00
Hallo und guten Abend,
vielen Dank erst einmal, dass ich meine Frage hier so einfach einstellen darf.
Zurzeit klage ich gegen meine Eingruppierung.
Erste Instanz verloren, zweite begonnen.
Im Urteil wird der fehlende wertende Vergleich genannt.
Im Netz fand ich rein gar nichts dazu, wohl aber etliche Urteile mit dem gleichen Textbaustein.
Wie wird der Vergleich mit der Ausgangsentgeltstufe zur begehrten höheren Stufe geführt?
Kennt jemand ein Beispiel oder ein Urteil, wo ein Beschäftigter tatsächlich eine Höhergruppierung durchgesetzt hat?
Die ziemlich ähnlich begründeten Urteile lassen mich daran zweifeln.
Mein Anwalt hat mir leider erst nach der Berufung gesagt, dass er auch nicht wüsste, wie das funktioniert.
Auch wenn es ein schweres Thema ist, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Carlos
vielen Dank erst einmal, dass ich meine Frage hier so einfach einstellen darf.
Zurzeit klage ich gegen meine Eingruppierung.
Erste Instanz verloren, zweite begonnen.
Im Urteil wird der fehlende wertende Vergleich genannt.
Im Netz fand ich rein gar nichts dazu, wohl aber etliche Urteile mit dem gleichen Textbaustein.
Wie wird der Vergleich mit der Ausgangsentgeltstufe zur begehrten höheren Stufe geführt?
Kennt jemand ein Beispiel oder ein Urteil, wo ein Beschäftigter tatsächlich eine Höhergruppierung durchgesetzt hat?
Die ziemlich ähnlich begründeten Urteile lassen mich daran zweifeln.
Mein Anwalt hat mir leider erst nach der Berufung gesagt, dass er auch nicht wüsste, wie das funktioniert.

Auch wenn es ein schweres Thema ist, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
