Pädagogische Mitarbeiter an Grundschule ohne Ausbildung
#1

Hallo, 
ich frage mich, warum in Niedersachsen Hilfskräfte an Grundschulen (als pädagogische MitarbeiterIn) ohne pädagogische Ausbildung in S 4 ,TV -L eingruppiert werden, d.h.in der Tätigkeit als ErzieherIn. Bzw. warum enthält die Eingruppierung in S 4  keinen Qualifikationsbezug? Wir Fachkräfte (mind. Erzieherausbildung) werden zwar für die Tätigkeit in S 8a eingruppiert, aber wir haben dementsprechend eine lange Ausbildung und arbeiten tatsächlich als ErzieherInnen. Ich denke nicht, dass Ungelernte per se in der Tätigkeit von ErzieherInnen eingesetzt werden können.
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#2

Moin,

der Tarifvertrag/die Entgeltordnung regelt nicht, mit welchen Voraussetzungen jemand in welchen Tätigkeiten eingesetzt werden darf oder sollte. Es wird darin geregelt, wie jemand zu vergüten ist, die oder der bestimmte Tätigkeiten auszuüben hat und in diesem Fall, was passiert, wenn die regelhaft notwendige Ausbildung nicht vorhanden ist. Das warum lässt sich ganz einfach beantworten: Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, die Eingruppierung so festzulegen.

Grüße
1887
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