Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mal folgende Frage:
Wenn ich regelmäßig während einer 6 Tage Woche immer nur Montags frei habe und auf diesen freien Montag ein Feiertag fällt,
bekomme ich für diesen freien "Feiertag" eine Zeitgutschrift bzw. einen Ausgleichstag?
Siehe auch TvöD:
Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Kommt drauf an wie Deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vertraglich geregelt ist. Wenn vertraglich festgelegt ist, daß Du Dienstag bis Sonntag arbeitest, ist Montag frei und es gibt keine Zeitgutschrift. Ich kreige ja auch keine Zeitgutschrift, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, da ich da sowieso nicht arbeite.
Ihre Antwort beantwortet leider nicht meine Frage.
Es geht um einen Wochenfeiertag! Nicht um einen Sonntag. Diesen haben Sie frei. An einem Montag/Feiertag aber auch. Also 2 freie Tage in dieser Woche. Ich aber nur an diesem Montag/Feiertag.
Mein freie
r Montag ist sozusagen mein Wochenende, mein Sonntag.
Wenn Sie Sonntags frei haben und zusätzlich noch Montags, weil an diesem Tag ein Wochenfeiertag ist, dann haben Sie zwei freie bezahlte Tage. Ich jedoch nur den Montag. Dafür müsste es eine Zeitgutschrift in Höhe der täglichen Arbeitszeit geben.
Siehe auch TvöD:
Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Hallo, ich vermute die o.g. Antwort ist korrekt.
Wenn ich es einfach ausdrücke, dann fallen bei dir ja keine dienstplanmäßigen Stunden montags an, da du montsgs frei hast.
Somit wird auch nichts ausgeglichen, da du am Montag eh nicht arbeitest.
Es ist immer wieder eine Diskussion, an welchen Tagen man planmäßig arbeitet und in wie weit Feiertage dann berücksichtigt werden. Wer am Feiertag dienstplanmäßig arbeitet bekommt normalerweise Zuschläge, ebenso auch am Samstag und Sonntag.
Wer (wie in deiner Frage) montags nicht arbeitet hat eben einfach frei und es ist Pech, wenn dann der Montag zufällig auch noch ein Feiertag ist. Der Tag wird nach meinem Wissen nicht "doppelt" frei bewertet.
Nachtrag:
Nur zur Verdeutlichung. Wer an bestimmten Tagen in der Woche frei hat kann von Zuschlägen die diesen
Tage betreffen nicht profitieren. Wer zum Beispiel Mo-Mi arbeitet bekommt für den Feiertag zu Himmelfahrt am Donnerstag auch nicht noch nen Tag geschenkt oder Zuschläge. Er arbeitet ja nicht.
Zuschläge, Ausgleich in Freizeit oder Vergütung etc. kriegt man nur für geleistete Stunden nicht für Freizeit.
Würdest du andersrum an deinem freien Montag arbeiten bekämst du natürlich den Freizeitausgleich bzw. im Falle eine Feiertags (z.B. Pfingstmontag) auch die entsprechenden Zuschläge.
.Wer zum Beispiel Mo-Mi arbeitet bekommt für den Feiertag zu Himmelfahrt am Donnerstag auch nicht noch nen Tag geschenkt oder Zuschläge. Er arbeitet ja nicht.
Das ist richtig und betrifft Teilzeitmitarbeiter mit vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von Montag-Mittwoch.
Hier nun ein Beispiel.
Mitarbeiter Müller in der Verwaltung, 39 Std. Woche, Dienst von Montag- Samstag. 6 Tage Woche,
Sonntag immer frei.
Feiertag am Montag, Verwaltung hat in dieser Woche 2 Tage frei. Feiertag + Sonntag.
Mitarbeiter Maier,
Montag immer frei, Sonntag immer Dienst. 39 Std. Woche. 6 Tage Woche.
Montag/Feiertag frei wegen Dienstplan. Er hat in dieser Woche lediglich 1 Tag frei.
Gäbe es in diesem Jahr 5 Feiertage welche auf einen Montag fallen, hätte Mitarbeiter Müller 5 freie Tage mehr im Jahr.
Hier geht es nicht um Zuschläge etc.
Lediglich um den "ausgefallenen" Feiertag.
"Pech gehabt" gibt es im Arbeitsrecht nicht.
Vielen Dank für die interresante Diskussion.
Ein Mitglied vom Personaldienst oder VERDI wäre hier als Teilnehmer wünschenswert.
Nachtrag:
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, entsteht für beide die gleiche Situation.
Der Feiertag fällt sozusagen aus. Auch die Verwaltung hat lediglich nur den Sonntag frei bzw. nur einen Tag.
Das ist in Ordnung. Es geht lediglich um Wochenfeiertage. Hier entsteht ein ungleiches Verhältnis von den zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsstunden.