12.06.2023, 17:24
Eine Erzieherin übernimmt kommissarisch befristet für länger als einen Monat die Leitung eines Kindergartens (S 13). Bisher wurde sie nach TVöD SuE S 8a bezahlt, soll aber für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage bekommen. Bei Prüfung der Möglichkeiten, wie hoch die Zulage anzusetzen ist, habe ich nur Artikel gefunden, die erst ab S 9 eine Zulage i.H. des Differenzbetrages zu S 13 oder mehr ermöglichen. Von S 2 - S 8 ist nur eine Zulage i.H.v. 4,5 % des Differenzbetrages zur höherwertigen Tätigkeit möglich. Gibt es Ausnahmen, die die Zahlung einer Zulage bis S 13, komplett aufgestockt, erlauben?