Höhe der Zulage TVöD bei kommissarischer Kindergartenleitung
#1

Eine Erzieherin übernimmt kommissarisch befristet für länger als einen Monat die Leitung eines Kindergartens (S 13). Bisher wurde sie nach TVöD SuE S 8a bezahlt, soll aber für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage bekommen. Bei Prüfung der Möglichkeiten, wie hoch die Zulage anzusetzen ist, habe ich nur Artikel gefunden, die erst ab S 9 eine Zulage i.H. des Differenzbetrages zu S 13 oder mehr ermöglichen. Von S 2 - S 8 ist nur eine Zulage i.H.v. 4,5 % des Differenzbetrages zur höherwertigen Tätigkeit möglich. Gibt es Ausnahmen, die die Zahlung einer Zulage bis S 13, komplett aufgestockt, erlauben?
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#2

In dem man den aktuellen Tarifvertrag und nicht eine Fassung von vor mehreren Jahren anwendet.
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#3

Könnten Sie mir bitte sagen, wo das steht? Ich finde nur, dass es zwischen S2 und S8 nur eine 4,5%ige Zulage auf die Differenz zu S13 gibt. Erst ab S9 ist komplett aufzustocken
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#4

Wo findest Du dies?

Im TVöD steht dies:
§ 14 (3)
"Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ergeben hätte."

Quelle: Vertreter-Zulage öffentlicher Dienst TVöD
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#5

...aber gilt das auch für TVÖD SuE? Das betrifft doch die Verwaltung u.a.
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#6

Es gibt keinen TVöD SuE. Der Abschnitt zum SuE findet sich im TVöD-V.
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