Das hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag, den übertragenen Tätigkeiten, der Berufserfahrung und gegebenenfalls von geforderten Qualifikationen ab.
Falls der TVöD zur Anwendung kommt, würde ich schätzen, dass Kitahelfer in Entgeltgruppe S2 oder S3 TVöD eingruppiert werden. Die Bezahlung hängt dann ferner davon ab, ob Berufserfahrung vorliegt, die sich auf die Einstufung auswirkt. Entgelttabelle TVöD SuE