24.07.2024, 09:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin (gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau) ist als "Seiteneinsteigerin" seit 12 Jahren in der Mittagsbetreuung an unserer Grundschule eingesetzt (angestellt beim Schulverband).
Es erfolgte nunmehr eine Weiterbildung an der Fernakademie für Pädagogik und Sozialberufe zur "Pädagogischen Betreuungs- und Erziehungsfachkraft (offene) Ganztagsschule" mit 546 Unterrichtseinheiten. Staatliche Abschlüsse sind nicht vorhanden.
Die Mitarbeiterin ist seit ca. 10 Jahren die organisatorische Leiterin der Mittagsbetreuung. Derzeitige Eingruppierung: EG 4 (nicht SuE!)
Wie ist die erfolgte Weiterbildung nun zu bewerten im Hinblick auf eine "Überführung" in den TVöD-SuE hinsichtlich des Eingruppierungsmerkmals "Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"? Welche Entgeltgruppe ist hier zutreffend bzw. möglich?
eine Mitarbeiterin (gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau) ist als "Seiteneinsteigerin" seit 12 Jahren in der Mittagsbetreuung an unserer Grundschule eingesetzt (angestellt beim Schulverband).
Es erfolgte nunmehr eine Weiterbildung an der Fernakademie für Pädagogik und Sozialberufe zur "Pädagogischen Betreuungs- und Erziehungsfachkraft (offene) Ganztagsschule" mit 546 Unterrichtseinheiten. Staatliche Abschlüsse sind nicht vorhanden.
Die Mitarbeiterin ist seit ca. 10 Jahren die organisatorische Leiterin der Mittagsbetreuung. Derzeitige Eingruppierung: EG 4 (nicht SuE!)
Wie ist die erfolgte Weiterbildung nun zu bewerten im Hinblick auf eine "Überführung" in den TVöD-SuE hinsichtlich des Eingruppierungsmerkmals "Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"? Welche Entgeltgruppe ist hier zutreffend bzw. möglich?