01.08.2024, 09:35
Hallo Forum,
In unserer Einrichtung stellt sich die Frage, ob wir auf Grund der Tätigkeitsbewertung richtig eingruppiert sind.
Bei uns sind alle Arbeitnehmer nach TV L 12.2 Beschäftigte im Justizvollzug eingestellt. Egal ob der Kollege im Stationsdienst oder im Werkdienst tätig ist.
Bei Kollegen im Werkdienst ist die Tätigkeit zu 80% körperlich und handwerklich geprägt. Diese Kollegen haben dementsprechend eine handwerkliche Ausbildung, leiten Insassen an und arbeiten dementsprechend mit.
Bei den Kollegen handelt es sich um Schreiner, Maurer, Verputzer, Elektriker usw.
Jetzt stellt sich die Frage, welcher Teil im TV L kommt für die Eingruppierung in Betracht.
Danke
Gruß
In unserer Einrichtung stellt sich die Frage, ob wir auf Grund der Tätigkeitsbewertung richtig eingruppiert sind.
Bei uns sind alle Arbeitnehmer nach TV L 12.2 Beschäftigte im Justizvollzug eingestellt. Egal ob der Kollege im Stationsdienst oder im Werkdienst tätig ist.
Bei Kollegen im Werkdienst ist die Tätigkeit zu 80% körperlich und handwerklich geprägt. Diese Kollegen haben dementsprechend eine handwerkliche Ausbildung, leiten Insassen an und arbeiten dementsprechend mit.
Bei den Kollegen handelt es sich um Schreiner, Maurer, Verputzer, Elektriker usw.
Jetzt stellt sich die Frage, welcher Teil im TV L kommt für die Eingruppierung in Betracht.
Danke
Gruß