Was für eine Eingruppierung gibt es für die Leistung von Küchen Service?
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Hier ein Auszug aus der Entgeltordnung:
"Teil A
Allgemeiner Teil
I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 1
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
- Essens- und Getränkeausgeber/innen,
- Garderobenpersonal,
- Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchen-bereich,
- Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks,
- Wärter/innen von Bedürfnisanstalten,
- Servierer/innen,
- Hausarbeiter/innen,
- Hausgehilfe/Hausgehilfin,
- Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion).
Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden."