Information des Betriebsrats an Fraktion
#1

NRW. Eine Fraktion möchte gerne Informationen über Krankenstand, Anzahl der Langzeiterkrankten und Vorschläge zur Verbesserung der Situation des Personals. Ist es den Vorsitzenden des Personalrates erlaubt, allgemeine Informationen zu geben (natürlich ohne Daten von Mitarbeitern)?
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#2

Frage: Warum stellt die Fraktion aus dem PR nicht selber die Anfrage an das Personalamt?

Generell hat der PR das Recht zu erfahren, wie der Krankenstand ist, ob ggf. Langzeitkranke dabei sind oder ob Leute im BEM-Verfahren sind. Kein Recht besteht darauf, zu erfahren, wer die Leute sind. Statistiken sollten aber spätestens auf Anfrage dem PR zur Verfügung gestellt werden. Dient unter anderem seiner Überwachungspflicht aus dem SGB. (Meine ich noch so im Kopf zu haben. Paragraphen und co. müsste ich selber recherchieren.)
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