Eingruppierung nach Studium
#1

Liebe Mitstreiter, 
 
meine Kollegin, derzeit MFA, macht ein Studium zur Soziallarbeiterin.
Derzeit hat sie die S8b Stufe 4 und würde nach dem Studium in die S14 kommen, aber mit welcher Stufe wird sie eingestellt/ eingestuft?
Sie arbeitet seit Jahren im Amt und übernahm teilweise Aufgaben eines Sozialarbeiters aber eben nicht vollwertig.
Wird sie jetzt als „Berufsanfängerin“ in die selbe Stufe gepackt wie wir, die 10 Jahre Erfahrung haben?

Würde mich über Antworten, gerne mit den entsprechenden §, freuen.
PS. die § 16 und 17 sagen dazu sehr wenig aus.
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#2

"Derzeit hat sie die S8b Stufe 4 und würde nach dem Studium in die S14 kommen, aber mit welcher Stufe wird sie eingestellt/ eingestuft?"
Hängt davon ab ob sie eingestellt wird oder höhergruppiert. Daneben kann noch der Tarifvertrag eine Rolle spielen.

Wenn sie im laufenden Arbeitsvertrag höhergruppiert wird (weil sie dann Anforderungen an die Person für die S14 erfüllt) dann kommt sie im TVöD in die bisherige Stufe (aktuell also Stufe 4). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. D.h. Stufe 5 wird erst nach 4 Jahren in der S14, Stufe 4 erreicht.

"PS. die § 16 und 17 sagen dazu sehr wenig aus."
Sie regeln das vorgehen genau. Zumindest wenn § 16 und 17 TVöD gemeint ist.
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