Eingruppierung
#1

Moin,

bin staatlich anerkannter Erzieher, arbeite inoffiziell seit 2 Jahren als Leitung, arbeite im Jugendtreff einer Gemeinde im öffentlichen Dienst.
Nebenbei mache ich eine Sozialwirt-Ausbildung, die nächstes Jahr beendet wird.
Welche Eingruppierung kann ich maximal erreichen und mit welchen Argumenten?

Aktuell habe ich die 8b / Stufe 4
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#2

Moin,

ich nehme an, die Eingruppierung ist in S 8b Fallgruppe 1 erfolgt. Dann ändert sich nichts, solange keine andere Tätigkeit übertragen wird.

Grüße
1887
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#3

Der Sachverhalt könnte auch auf Fallgruppe 2 hindeuten. Dann käme es ggf. auf die Feststellung der Erfüllung der Anforderungen an einen sonstigen Beschäftigten an.
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#4

S11a ist mit Fachwirt Fortbildung realistisch.
Bezahlen aber nicht alle Träger.
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