§16 Abs. 5 TV-L Kombi mit anderen
#1

Hallo,

ich bekomme seit einem halben Jahr eine Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L und mein AG würde mir gerne noch einen weiteren kleinen Bonus geben, da ich vor kurzem einen gefallen getan habe. Leider wissen wir zwei nicht und sonst niemand von den Mitarbeitenden hier, ob und wie so etwas möglich ist. Die Personalabteilung sagte meinem AG, dass die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L nur allein gelten kann und mit keinen weiteren Boni/ Sonderzahlungen/ Einmalzahlungen/Zulagen/etc. möglich wäre. Stimmt das so oder habt Ihr da andere Infos? Danke im Voraus für Eure Hilfe.

MfG
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#2

Soweit der maximal Betrag nach §16 Abs. 5 TV-L gezahlt wird bleibt tariflich nicht mehr viel.. Übertragung höherwertigen Tätigkeiten oder Stufenlaufzeitverkürzung. Ansonsten sind arbeitsrechtlich auch übertarifliche Zahlungen möglich. Aber ggf.ist der Arbeitgeber daran gehindert, solche Zahlungen vorzunehmen.
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#3

(10.10.2024, 17:58)Gast schrieb:  Soweit der maximal Betrag nach §16 Abs. 5 TV-L gezahlt wird bleibt tariflich nicht mehr viel.. Übertragung höherwertigen Tätigkeiten oder Stufenlaufzeitverkürzung.

Danke für die Rückmeldung. Ja, es wird bereits zwei Stufen drüber bezahlt (ist doch schon max. oder?). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist unglücklicherweise nicht erwünscht, da dieser Gefallen so gut wir gar nichts mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun hatte und Stufenlaufzeitverkürzung kommt wegen der zwei Stufen höher auch nicht in Frage für AG geschweige denn PR. Tätigkeitsbeschreibungsänderung oder Höherstufung ist auch nicht vorgesehen nach AG (weil dann andere Faktoren mit reinkommen, z.B. Vergleich zu anderen AN des Teams). So oder so scheint keines von den erwähnten eine "Kombi" bzw. "Zusatz" zu "§16 Abs. 5 TV-L zwei Stufen zusätzlich", oder irre ich mich (weil mMn diese eher als "Alternativen" anzusehen sind; besonders: ohne jetzt komplett den Vertrag neu aufzusetzen)?

(10.10.2024, 17:58)Gast schrieb:  Ansonsten sind arbeitsrechtlich auch übertarifliche Zahlungen möglich. Aber ggf.ist der Arbeitgeber daran gehindert, solche Zahlungen vorzunehmen.

1- Von "übertariflichen  Zahlungen" wissen wir nichts. Über Erläuterung würden wir uns freuen.
2- Wie können wir prüfen bzw. prüfen lassen, ob AG gehindert ist?
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#4

"So oder so scheint keines von den erwähnten eine "Kombi" bzw. "Zusatz" zu "§16 Abs. 5 TV-L zwei Stufen zusätzlich", oder irre ich mich (weil mMn diese eher als "Alternativen" anzusehen sind; besonders: ohne jetzt komplett den Vertrag neu aufzusetzen)?"
Die Elemente können parallel genutzt werden. Bei Stufenlaufzeitverkürzung kann es je nach aktueller Stufe zumindest für einen bestimmten Zeitraum keine direkten finanziellen Vorteil bieten. Langfristig wäre es aber mit Vorteilen verbunden. Höhergruppierung (wäre aber Änderung Arbeitsvertrag) oder vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten würde die Basis für die Zulage erhöhen.
Es sind halt keine Instrumente, die dafür da sind, einen Gefallen zu belohnen.

"1- Von "übertariflichen Zahlungen" wissen wir nichts. Über Erläuterung würden wir uns freuen"
Man kann aus arbeitsrechtlicher Sicht beliebige weitere Zahlungen vornehmen. Man könnte also einen Betrag X bezahlen.

"2- Wie können wir prüfen bzw. prüfen lassen, ob AG gehindert ist?"
Öffentliche Arbeitgeber sind ggf haushaltsrechtlich daran gehindert übertarifliche Zahlung vorzunehmen.
Zuwendungsempfänger sind ggf. durch den Zuwrndungsbescheid gehindert. Der Arbeitgeberverband, welcher den TV-L abgeschlossen hat, schränkt für seine Mitglieder die Nutzung ein. Ggf. braucht es eine Zustimmung für solche Zahlungen.
Der Arbeitgeber muss also prüfen, welchen Regelungen er unterliegt.
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#5

Danke für die ausführliche Rückmeldung.

Zum ersten Abschnitt: Ja, stimmt. Sind in diesem Bsp. unangemessen.

Zum zweiten Abschnitt: Wie sieht das im Detail aus? Unter welchen Namen/Paragraphen/... können "arbeitsrechtlich beliebige weitere Zahlungen" vorgenommen werden? Geht das einmalig und alternativ auf Dauer?

Zum dritten Abschnitt: AG weiß nicht, wo diese Regelungen niedergeschrieben sind bzw. wo nachgefragt werden soll. Evtl. stimmt letzlich die Aussage vom Personalrat doch (Also: "Dass keine weiteren Zahlung neben Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L möglich ist")?

MfG
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#6

"Unter welchen Namen/Paragraphen/... können "arbeitsrechtlich beliebige weitere Zahlungen" vorgenommen werden?"
Man kann als Arbeitgeber einfach ein höheres Gehalt zahlen. Er kann es übertarifliche Zulage nennen. Dafür gibt es keine Paragraphen. Denkbar ist dazu einer vertragliche Regelung zu treffen.

"Zum dritten Abschnitt: AG weiß nicht, wo diese Regelungen niedergeschrieben sind bzw. wo nachgefragt werden soll. "
Soweit es einen Personalrat gibt ist es schon mal wahrscheinlich, dass strenge haushaltsrechtliche Regelungen greifen. Soweit Landesverwaltung müsste man ggf. beim übergeordneten Ministerium nachfragen (ich gehe mal davon aus, dass es nicht um ein Ministerium geht). Ggf. beim für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerium (meist Finanz- oder Innenministerium). Im Normalfall sind solche übertariflichen Zulagen nicht zulässig oder erfordern komplexe Zustimmungsprozesse.

Zwar rechtlich auch nicht unproblematisch, aber unauffälliger aus gestaltbar sind ggf. ein paar bezahlte frei Tage oder die Ermöglichung einer attraktiven Fortbildung.
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#7

Sehr flotte und informative Rückmeldung. Wieder mal danke.

Scheinbar ist der zweite Abschnitt leicht widersprüchlich zum ersten Abschnitt zumindest in unserem Fall. Ja, wir werden von der Landesverwaltung bezahlt. Auch damals bei der Anfrage für die §16 Abs. 5 TV-L-Zulage haben wir erst beim Personalrat anfragen müssen (obwohl Chef eigenlicht "direktes okay" gegeben hatte), die dann wiederum eine Genehmigung beim Land beantragt hat. Wir haben also knapp 2 Monate gewartet. Chef meinte kürzlich zu mir "Bitte nicht nochmal so kompliziert über so viele Stellen hinweg Anträge schicken". Da fühlt sich Chef peinlich berührt und etwas enttäuscht, da sein Wort niemals das Letzte ist, obwohl es vermuten lässt.

Genau, das haben wir uns auch gedacht und wahrscheinlich werden wir uns auch für den Weg entscheiden, da alles andere scheinbar zu kompliziert usw.: Einfach mal X Tage länger (inoffiziellen) "Urlaub". Hätte zwar lieber Geld, aber naja.

Wenn nichts Neues mehr dazu kommen sollte (auch von anderen Usern), dann: Abschließendes Danke und schönes Wochenende.
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