Tarifstufe bei Einstellung
#1

Hallo, ich war 4 Jahre bei einem Subunternehmen eines zu den Stadtwerken gehörenden Verkehrsbetriebs beschäftigt und wurde nun direkt von dem Verkehrsbetrieb für die gleiche Tätigkeit wie bisher angestellt.
Meine Einstellung erfolgte in der Lohngruppe 4 mit der Lohnstufe 2.
Was ich nicht verstehe, ist die Einordnung in die Lohnstufe 2; da ich diese Tätigkeit bei Einstellung bereits 4 Jahre ausgeübt habe, müsste ich doch eigentlich bereits in Stufe 3 eingestellt werden.
Auf meine Nachfrage hieß es, daß die Einstufung nicht von meiner bisherigen Zeit in diesem Beruf abhängig sei, sondern erst mit der Betriebszugehörigkeit beginnen würde - sollte diese Aussage korrekt sein, müsste ich aber eigentlich in Lohnstufe 1 anstatt 2 eingestuft sein.
Können sie mir bei der Klärung weiterhelfen?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
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#3

TVÖD - welche Ausführung weiß ich leider nicht.
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#4

Im TVöD wäre es Stufe 3, wenn es wirklich die gleiche Tätigkeit ist.
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#5

Vielen Dank, ich werde nochmal mit der Personalabteilung sprechen.
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#6

Wenn es sich nicht klärt: Spätestens 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses sollte der Anspruch auf Bezahlung nach E4 Stufe 3 schriftlich geltend gemacht werden. (Sonst verliert man Ansprüche wegen der tariflichen Ausschlussfrist.)

Wichtig ist, dass im Arbeitsvertrag ein vollständiger Bezug auf den TVöD enthalten ist. Andere Tarifverträge wie TV-N oder TV-V können ein anderes Ergebnis haben. Ebenso wenn der TVöD nur teilweise Anwendung findet.
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#7

OK, dann schaue ich nochmal nach, ob im Arbeitsvertrag der Tarifpartner erwähnt ist.
Vielen Dank!
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