13.10.2024, 23:52
Hallo, ich war 4 Jahre bei einem Subunternehmen eines zu den Stadtwerken gehörenden Verkehrsbetriebs beschäftigt und wurde nun direkt von dem Verkehrsbetrieb für die gleiche Tätigkeit wie bisher angestellt.
Meine Einstellung erfolgte in der Lohngruppe 4 mit der Lohnstufe 2.
Was ich nicht verstehe, ist die Einordnung in die Lohnstufe 2; da ich diese Tätigkeit bei Einstellung bereits 4 Jahre ausgeübt habe, müsste ich doch eigentlich bereits in Stufe 3 eingestellt werden.
Auf meine Nachfrage hieß es, daß die Einstufung nicht von meiner bisherigen Zeit in diesem Beruf abhängig sei, sondern erst mit der Betriebszugehörigkeit beginnen würde - sollte diese Aussage korrekt sein, müsste ich aber eigentlich in Lohnstufe 1 anstatt 2 eingestuft sein.
Können sie mir bei der Klärung weiterhelfen?
Meine Einstellung erfolgte in der Lohngruppe 4 mit der Lohnstufe 2.
Was ich nicht verstehe, ist die Einordnung in die Lohnstufe 2; da ich diese Tätigkeit bei Einstellung bereits 4 Jahre ausgeübt habe, müsste ich doch eigentlich bereits in Stufe 3 eingestellt werden.
Auf meine Nachfrage hieß es, daß die Einstufung nicht von meiner bisherigen Zeit in diesem Beruf abhängig sei, sondern erst mit der Betriebszugehörigkeit beginnen würde - sollte diese Aussage korrekt sein, müsste ich aber eigentlich in Lohnstufe 1 anstatt 2 eingestuft sein.
Können sie mir bei der Klärung weiterhelfen?