Wo finde ich Eingruppierungen bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen im TVÖD?
Im TVöD gibt es keine Arbeitsplatzbeschreibungen. Die Regelungen für die Eingruppierung finden sich in § 12+13 TVöD sowie in der Entgeltordnung.
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Woraus ergibt sich eigentlich die Pflicht zur Stellenbeschreibung und der Stellenbewertung? Nach welchem Recht kann man diese anfordern (und einsehen)?
Mir ist kein derartiges Recht bekannt, obwohl man durch eine Stellenbeschreibung der Nachweispflicht nachkommen kann, aber nicht muss... Die Infos des BMI sind nett, beschreiben aber m.E. keine rechtliche Pflicht des Arbeitgebers.
BTW: Ich habe trotz intensiver Suche, kein Urteil gefunden, dass Arbeitnehmern ein solches Recht bestätigt oder einräumt.
Die Behauptung, der Arbeitgeber müsse eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellen, ist in der Tat Unfug. Eine Dokumentationspflicht ergibt sich lediglich aus § 2 Nachweisgesetz bzgl. der dort genannten Arbeitsbedingungen, wobei häufig eine Verweis auf den einschlägigen Tarifvertrag ausreichend ist (siehe Absatz 4).
Der Arbeitgeber muß Dir aber Aufgaben übertragen. Das nur mündlich zu machen wäre ziemlich dämlich.