Krankschreibung einer Teilzeitkraft
#1

Hallo,

ich habe mal eine, für viele hier vermutlich simple Frage, aber in dem Themenbereich kenne ich mich noch nicht so gut aus. 

Ich habe eine Mitarbeiterin in Teilzeit, die ihre wöchentliche Arbeitszeit in einer 3-Tage-Woche (Dienstag bis Donnerstag) absolviert.
Diese Mitarbeiterin lässt sich grundsätzlich nur an diesen 3 Tagen in der Woche krankschreiben im Falle einer Erkrankung. 

Sie war jetzt 3 Wochen krank, hat sich aber immer nur jeweils für 3 Tage in der Woche krankschreiben lassen. sprich für die Krankenkasse liegen immer nur 3 x 3 Tage AU vor. 
Für mich als Arbeitgeber war sie 3 Wochen au, sprich nach 42 Kalendertagen ist Schluss mit Entgeltfortzahlung. Ich sehe das Problem darin, dass für die Krankenkasse erst viel später die 42 Tage enden und der Anspruch auf Krankengeldzahlung beginnt.

Wie geht man damit um? Wie handhaben das andere?

Meine Mitarbeiterin behauptet, sie müsse sich nur an Arbeitstagen krankschreiben lassen. Wobei ich versucht habe zu erklären, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz um Kalerndertage geht und nicht um Arbeitstage. 

Wer kann mir helfen??
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#2

Handelt es sich Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder um komplett neue?

"Wer kann mir helfen??"
Alles korrekt von Dir soweit. Wenn sie nicht behauptet, jeweils nach den Arbeitstagen arbeitsfähig zu sein, sondern durchgehend arbeitsunfähig, dann muss man halt schauen, ob man zu Abmahnung etc. greift. Wenn sie jeweils zwischendurch gesund ist, dann ist die Sache recht kompliziert.
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#3

Teilweise ja. Teilweise ist es eine Folgebescheinigung, manchmal auch als Erstbescheinigung deklariert.

Ich denke auch, es ist ihr persönliches Pech. Im schlimmsten Fall fällt sie bei uns aus der Lohnfortzahlung heraus und hat aber noch keine Krankengeldanspruch.
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#4

"Ich denke auch, es ist ihr persönliches Pech. Im schlimmsten Fall fällt sie bei uns aus der Lohnfortzahlung heraus und hat aber noch keine Krankengeldanspruch."
Wobei der Arbeitgeber ja kaum feststellen kann ob die Voraussetzungen vorliegen. Da er die Diagnosen nicht kennt. Nur wenn es wirklich eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit ist wäre die Sache klar.
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#5

Mal ne blöde Frage? Sie ist ja gem. Attest nur an 3 Tagen arbeitsunfähig. Müsste sie da nicht die anderen 3 oder 2 kommen?
Ich denke da in 2 verschiedenen Richtungen:

Sie hat eine verringerte Wochenarbeitszeit aber trotzdem eine 5 Tage Woche und geht 3 Tage voll um dann die restlichen zu Hause zu bleiben. Dann könnte sie meines Erachtens ja an den 2 übrigen nicht krank Tagen arbeiten gehen... und Sie bräuchte meines Erachtens eine Krankschreibung für 5 Tage.

Sie hat das so vereinbart, dass sie immer nur Di, Mi, Do arbeitet. Dann reicht auch ne Krankschreibung für die 3 Tage.
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#6

Sie hat eine vertraglich vereinbarte 3-Tage-Woche mit jeweils 8 Std. Die Tage sind auch festgelegt. Das ist ja das blöde.
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#7

(04.12.2024, 12:28)Gast schrieb:  "Ich denke auch, es ist ihr persönliches Pech. Im schlimmsten Fall fällt sie bei uns aus der Lohnfortzahlung heraus und hat aber noch keine Krankengeldanspruch."
Wobei der Arbeitgeber ja kaum feststellen kann ob die Voraussetzungen vorliegen. Da er die Diagnosen nicht kennt. Nur wenn es wirklich eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit ist wäre die Sache klar.
Wieso ? Ich kann doch Vorerkrankungen abfragen.
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#8

Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest zu verlangen (muss für die Zukunft schriftlich mitgeteilt werden). Somit kann man zumindest die Kollegin nerven.
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