03.12.2024, 13:51
Hallo,
ich habe mal eine, für viele hier vermutlich simple Frage, aber in dem Themenbereich kenne ich mich noch nicht so gut aus.
Ich habe eine Mitarbeiterin in Teilzeit, die ihre wöchentliche Arbeitszeit in einer 3-Tage-Woche (Dienstag bis Donnerstag) absolviert.
Diese Mitarbeiterin lässt sich grundsätzlich nur an diesen 3 Tagen in der Woche krankschreiben im Falle einer Erkrankung.
Sie war jetzt 3 Wochen krank, hat sich aber immer nur jeweils für 3 Tage in der Woche krankschreiben lassen. sprich für die Krankenkasse liegen immer nur 3 x 3 Tage AU vor.
Für mich als Arbeitgeber war sie 3 Wochen au, sprich nach 42 Kalendertagen ist Schluss mit Entgeltfortzahlung. Ich sehe das Problem darin, dass für die Krankenkasse erst viel später die 42 Tage enden und der Anspruch auf Krankengeldzahlung beginnt.
Wie geht man damit um? Wie handhaben das andere?
Meine Mitarbeiterin behauptet, sie müsse sich nur an Arbeitstagen krankschreiben lassen. Wobei ich versucht habe zu erklären, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz um Kalerndertage geht und nicht um Arbeitstage.
Wer kann mir helfen??
ich habe mal eine, für viele hier vermutlich simple Frage, aber in dem Themenbereich kenne ich mich noch nicht so gut aus.
Ich habe eine Mitarbeiterin in Teilzeit, die ihre wöchentliche Arbeitszeit in einer 3-Tage-Woche (Dienstag bis Donnerstag) absolviert.
Diese Mitarbeiterin lässt sich grundsätzlich nur an diesen 3 Tagen in der Woche krankschreiben im Falle einer Erkrankung.
Sie war jetzt 3 Wochen krank, hat sich aber immer nur jeweils für 3 Tage in der Woche krankschreiben lassen. sprich für die Krankenkasse liegen immer nur 3 x 3 Tage AU vor.
Für mich als Arbeitgeber war sie 3 Wochen au, sprich nach 42 Kalendertagen ist Schluss mit Entgeltfortzahlung. Ich sehe das Problem darin, dass für die Krankenkasse erst viel später die 42 Tage enden und der Anspruch auf Krankengeldzahlung beginnt.
Wie geht man damit um? Wie handhaben das andere?
Meine Mitarbeiterin behauptet, sie müsse sich nur an Arbeitstagen krankschreiben lassen. Wobei ich versucht habe zu erklären, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz um Kalerndertage geht und nicht um Arbeitstage.
Wer kann mir helfen??