Neueinstellung als Hausmeister in einer Schule
#1

Ich bin Maurer und fange eventuell als Hausmeister in einer Schule an. Ich würde in die Gehaltsklasse E4 fallen. Aber fange ich bei Stufe eins an oder schon etwas höher? Danke im voraus
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#2

Entgeltgruppe 4 als Schulhausmeister ist ungewöhnlich niedrig. Die Eingruppierung beginnt im TVöD VKA bei Entgeltgruppe 5: Entgeltgruppen als Schulhausmeister im TVöD

Umfasst die Stelle überwiegend (also mehr als 50 %) noch andere Tätigkeiten?

Bei der Stufe sollte Ihre Berufserfahrung schon berücksichtigt werden, je nach Dauer der Berufserfahrung müsste normalerweise eine Einstufung in Stufe 2 oder 3 erfolgen: Einstufung im TVöD
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#3

"Entgeltgruppe 4 als Schulhausmeister ist ungewöhnlich niedrig."
Beim Maurer dürfte es daran liegen, dass der Arbeitgeber keine einschlägige Berufsausbildung sieht. Man mag gestützt auf ein BMI-Rundschreiben für den Bereich TVöD (Bund) dagegen argumentieren. Aber das BMI-Rundschreiben entfaltet keine Wirkung. Das LAG Thüringen hat beim Tischler die Einschlägigkeit (für den Bereich TV-L) verneint. Aber Maurer ist deutlich anders zu bewerten.

Einschlägige Berufserfahrung als Schulhausmeister liegt vermutlich nicht vor. Deshalb müsste die Stufe verhandelt werden. Unbedingt vor Vertragsunterschrift klären, sonst wird es vermutlich Stufe 1.
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#4

(13.12.2024, 15:56)Gast schrieb:  "Entgeltgruppe 4 als Schulhausmeister ist ungewöhnlich niedrig."
Beim Maurer dürfte es daran liegen, dass der Arbeitgeber keine einschlägige Berufsausbildung sieht. Man mag gestützt auf ein BMI-Rundschreiben für den Bereich TVöD (Bund) dagegen argumentieren. Aber das BMI-Rundschreiben entfaltet keine Wirkung. Das LAG Thüringen hat beim Tischler die Einschlägigkeit (für den Bereich TV-L) verneint. Aber Maurer ist deutlich anders zu bewerten.

Einschlägige Berufserfahrung als Schulhausmeister liegt vermutlich nicht vor. Deshalb müsste die Stufe verhandelt werden. Unbedingt vor Vertragsunterschrift klären, sonst wird es vermutlich Stufe 1.

Die Entgeltordnung VKA führt in Nr. 2 der Vorbemerkungen aber auch Bauberufe als einschlägige Berufsausbildung auf. Das müsste sich dann m.E. sowohl bei der Entgeltgruppe als auch bei der Stufe auswirken. Hier also mindestens Entgeltgruppe 5 Stufe 2.
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#5

Einschlägige Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung sind zwei verschiedene Begriffe mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
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