Nebenabrede und Rückzahlungsverpflichtung
#1

Hallo zusammen, mir wurde ein Vertrag vorgelegt, in dem folgender Passus zu finden ist, der mir seltsam vorkommt:

... darüber hinaus besteht eine Rückzahlungsverpflichtung in voller Höhe, wenn die Beschäftigte im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr an einem Verhalten, das für das Institut zu erheblichen Verlusten oder einer wesentlichen regulatorischen Sanktion geführt hat, maßgeblich beteiligt oder dafür verantwortlich war oder relevante externe oder interne Regelungen im Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat....

Man könnte meinen, die ganze Verantwortung liegt alleine bei mir, falls so ein Fall eintritt. Ist dies üblich bzw. wer hat schon ähnliches erlebt?

Danke für Eure Antworten

Susanne B.
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#2

Rückzahlung von was? Eine Rückzahlung zu Zahlungen, die sich aus dem TVöD ergeben, sind bei umfassender Anwendung des TVöD grundsätzlich unzulässig.
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#3

…Rückzahlung einer Leistungszulage.

Susanne B.
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