Tvöd Zulage
#1

Hallo,
Ich bin Teamleiterin im ASD mit S15. Unsere SB bekommen S14 und somit auch die Zulage.
Bei uns Teamleitern wurde es verweigert, mit der Begründung, dass es bei uns keine S 15 Fallgruppe 6 gibt und wir deswegen der Fallgruppe 6 auch nicht zugeordnet werden können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der SB jetzt in S14 im Vergleich mehr verdient als der in S 15. 
ich wollte wissen ob es hier welche gibt, die S15 Fallgruppe 6 zugeordnet wurden oder ob jemand weiß, wie man am besten dagegen vorgehen kann. Es kann ja nicht sein, nur weil es bei Stadtverwaltung diese Fallgruppe nicht gibt ( oder einfach vergessen hat, dass es die gibt) man deswegen keine Zulage bekommt. 
Grüße
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#2

Welche Fallgruppe in der S15 soll es denn angeblich sein? Außer Fallgruppe 6 kommt doch für die Tätigkeit keine andere Fallgruppe in der S15 in Frage.
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#3

Es gibt laut unserem Personalamt grundsätzlich bei S15 keine Einteilung in Fallgruppen
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#4

Es gibt laut unserem Personalamt grundsätzlich bei S15 keine Einteilung in Fallgruppen
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#5

Es findet der TVöD Anwendung? Dort gibt es aber Fallgruppen. Schriftlich den Anspruch auf die entsprechende Bezahlung einfordern. Nach kurzer Frist dann Lohnklage beim Arbeitsgericht.

Geht du davon aus, dass das Personalamt so unfähig ist oder das es dich um das Geld betrügen will? In beiden Fällen sollte man sich möglichst schnell einen anderen Arbeitgeber suchen.
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#6

Ich gehe davon aus, dass es wirklich „übersehen „ wurde und hoffe stark, dass es sich um ein Irrtum handelt, den sie dann einräumen und es berichtigen.
Danke für die Antwort, ich werde es berücksichtigen und werde es schriftlich geltend machen.
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