06.11.2023, 19:14
Weiß jemand zufällig, wie es sich im TVöD SuE mit der anteiligen Berechnung des "Urlaubs- und Weihnachtsgeldes" verhält,
wenn man seine Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufgenommen hat?
Angenommen, man begann seine Tätigkeit am 15.03.2023. Wird der Anteilsfaktor dann nach Monaten (9/12, nur volle (?)
Monate zählen) oder anders berechnet?
wenn man seine Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufgenommen hat?
Angenommen, man begann seine Tätigkeit am 15.03.2023. Wird der Anteilsfaktor dann nach Monaten (9/12, nur volle (?)
Monate zählen) oder anders berechnet?