Anteilsfaktor für Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Tätigkeitsbeginn im lfd. Jahr/Monat
#1

Weiß jemand zufällig, wie es sich im TVöD SuE mit der anteiligen Berechnung des "Urlaubs- und Weihnachtsgeldes" verhält,
wenn man seine Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr aufgenommen hat?

Angenommen, man begann seine Tätigkeit am 15.03.2023. Wird der Anteilsfaktor dann nach Monaten (9/12, nur volle (?)
Monate zählen) oder anders berechnet?
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#2

Jahressonderzahlung 10/12
Urlaub 9/12
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#3

Ahh, o.k.

Besten Dank...
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