Krank ohne Attest
#1

Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mir jetzt schriftlich mitgeteilt, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten vorlegen muss.
Ist das im TVÖD denn geregelt und wenn ja, wo stehst das?
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#2

ja, § 3 (4)
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#3

(12.01.2024, 13:29)Gast schrieb:  Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mir jetzt schriftlich mitgeteilt das ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab den ersten vor legen muss.
Ist das im TVÖD denn geregelt und wenn ja wo stehst das?


Muss er aber selber abrufen bei der Krankenkasse und ist ja dann sowieso erst am nächsten Tag verfügbar.
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#4

Dem Fragesteller geht es vermutlich darum, dass eine AU mangels Arztbesuch gar nicht vorliegt?!
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