Überwiegendheitsprinzip TVöD / TVöD-S
#1

Gibt es im TVöD / TVöD-S das "Überwiegendheitsprinzip"?
Was bedeutet es, vom TVöD in einen Haustarifvertrag zu wechseln, der einem solchen Prinzip folgt?
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#2

Ich kenne das Überwiegendheitsprinzip nicht, aber das Hälfteprinzip für die Eingruppierung. Danach müssen Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe in den meisten Entgeltgruppen nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden, um in diese Entgeltgruppe eingruppiert zu sein (§ 12 Absatz 2 Satz 2 TVöD). Denkbar wäre, dass das Überwiegendheitsprinzip ein anderer Begriff für das Hälfteprinzip ist - ist aber reine Spekulation :-)
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#3

(21.06.2024, 13:59)Gast schrieb:  -- Danach müssen Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe in den meisten Entgeltgruppen nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden, um in diese Entgeltgruppe eingruppiert zu sein (§ 12 Absatz 2 Satz 2 TVöD). ...

Das steht dort so sicherlich nicht!
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