Eingruppierung Mittagsbetreuung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
eine Mitarbeiterin (gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau) ist als "Seiteneinsteigerin" seit 12 Jahren in der Mittagsbetreuung an unserer Grundschule eingesetzt (angestellt beim Schulverband).
 
Es erfolgte nunmehr eine Weiterbildung an der Fernakademie für Pädagogik und Sozialberufe zur "Pädagogischen Betreuungs- und Erziehungsfachkraft (offene) Ganztagsschule" mit 546 Unterrichtseinheiten. Staatliche Abschlüsse sind nicht vorhanden.
 
Die Mitarbeiterin ist seit ca. 10 Jahren die organisatorische Leiterin der Mittagsbetreuung. Derzeitige Eingruppierung: EG 4 (nicht SuE!)
 
Wie ist die erfolgte Weiterbildung nun zu bewerten im Hinblick auf eine "Überführung" in den TVöD-SuE hinsichtlich des Eingruppierungsmerkmals "Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"? Welche Entgeltgruppe ist hier zutreffend bzw. möglich?
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#2

Es handelt sich um eine Eingruppierung in die E4 und nicht um eine Einigung auf eine Bezahlung nach E4. Auf welcher Basis erfolgte die Eingruppierung in die E4? Soweit die Eingruppierung zutreffend ist ändert sich durch die Weiterbildung nichts.

Was steht im Arbeitsvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen und zur Eingruppierung?

"Welche Entgeltgruppe ist hier zutreffend bzw. möglich?"
Kommt auf die konkret übertragenen Aufgaben an. Was meint organisatorische Leitung der Mittagsbetreuung?
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#3

Alle Mitarbeiterinnen sind in E3 eingruppiert, da hierzu ja nur eine "Einarbeitungszeit von 4-6 Wochen" ohne Vor- oder Ausbildung erforderlich ist. 

Die Höhergruppierung in E4 erfolgte (vermutlich) wegen der zusätzlichen Übernahme der Leitungstätigkeit ("schwierige Tätigkeiten"), die sich im Gegensatz zu den übrigen Mitarbeiterinnen wie folgt darstellt:

Die Mitarbeiterin ist für den organisatorischen Ablauf zuständig (Urlaubs- und Einsatzplanung der Kolleginnen, Kontrolle der Zeiterfassungslisten aller Mitarbeiterinnen, An- und Abmeldungen durch Eltern, Führen der Anwesenheitslisten der Kinder, Ansprechpartnerin für die Eltern, den Hausmeister, die Schulleitung und den Träger sowie für den Caterer für das Mittagessen). 

Zu Beginn des Schuljahres werden zudem die Betreuungsverträge, Elternbriefe sowie die Förderanträge einschließlich dem pädagogischen Konzept für die staatliche Förderung unterschriftsreif erstellt. 

Aussagen im AV: "... hat alle Aufgaben zu übernehmen, die zwischen ihr und dem Träger vereinbart wurden. Das AV bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des TVöD (VKA). Die Beschäftigte ist in der EG4 eingruppiert." 

Weitere Angaben kann ich nicht machen.
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