Rufbereitschaft
#1

Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür, dass ich an Tagen, an denen ich meine Mehrarbeitsstunden nehmen muss, weil die Verwaltung komplett geschlossen hat, trotzdem Rufbereitschaft machen muss?

Sind der Ausgleich von bereits geleisteten Stunden nicht mit Urlaub (nämlich zur Erholung) gleich zu setzen? Ich muss meine Stunden nehmen, obwohl ich in dieser Zeit nicht machen kann was ich möchte?
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#2

Wie immer ohne Anspruch auf Gerichtsfestigkeit:
Wenn Du Stunden abfeierst kannst Du nicht gleichzeitig in Rufbereitschaft sein. Das Abfeiern ist ein Ausgleich für zuvor geleistete Arbeit. Es stellt arbeitsfreie Zeit dar. In dieser Zeit kannst Du machen was Du willst und vor allem wo Du das willst. Insbesondere das Bereithalten zur Arbeitsaufnahme schränkt Dich aber diesbezüglich ein. Das passt beides nicht zusammen.
Wir haben (zum Beispiel bei Brückentagen) das so geregelt, dass der Bereitschaftshabende an diesem Tag keine Stunden oder Urlaub nehmen muss, dafür aber abrufbereit ist.
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