02.08.2024, 15:22
Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür, dass ich an Tagen, an denen ich meine Mehrarbeitsstunden nehmen muss, weil die Verwaltung komplett geschlossen hat, trotzdem Rufbereitschaft machen muss?
Sind der Ausgleich von bereits geleisteten Stunden nicht mit Urlaub (nämlich zur Erholung) gleich zu setzen? Ich muss meine Stunden nehmen, obwohl ich in dieser Zeit nicht machen kann was ich möchte?
Sind der Ausgleich von bereits geleisteten Stunden nicht mit Urlaub (nämlich zur Erholung) gleich zu setzen? Ich muss meine Stunden nehmen, obwohl ich in dieser Zeit nicht machen kann was ich möchte?