Hallo, erfolgt die Eingruppierung nach Berufserfahrung oder nach Zugehörigkeit zum Betrieb?
Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung nach den auf Dauer übertragenen Tätigkeiten. Diese Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrages festgehalten. In jeder Entgeltgruppe staffelt sich das monatl. Entgelt auch noch nach Stufen (1 - 6). Bei der Zuordnung zu den Stufen kann eine Berufserfahrung von Bedeutung sein.