Jahressonderzahlung Elemente
#1

Nabend, da wir nächsten Monat endlich wieder die JSZ bekomme, habe ich mal eine Frage: Fließt bei der Berechnung der Jahressonderzahlung auch die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L mit ein oder bloß die "Standardvergütung" ohne Zulagen?

Im Netz habe ich folgendes gefunden:
"Welche Entgelte fließen in der Bemessungsgrundlage ein?

Die Jahressonderzahlung bemisst sich im Sinne des Abs. 2 Satz 1 des gültigen Tarifvertrages am monatlichen Entgelt, welches dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde. Nicht mit einberechnet werden Vergütungen aus Überstunden und Mehrarbeit, Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. Der zugrunde gelegte Bemessungssatz wird nach der Entgeltgruppe am 1. September des entsprechenden Jahres bemessen. Beschäftigte mit einem Beginn der Arbeitszeit nach dem 31. August erhalten ebenso eine Sonderzahlung. Hierbei wird an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt. Für den Bemessungssatz der Entgeltgruppe am 1. September wird die Entgeltgruppe des Einstellungstages herangezogen."

Aber was ist mit "Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L"? Ist das als Leistungszulage/-prämie zu bewerten?
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#2

"Aber was ist mit "Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L"? Ist das als Leistungszulage/-prämie zu bewerten?"
Nein. Sie ist Teil des zu berücksichtigenden Entgelts für die Jahressonderzahlung.
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#3

Super! Danke!
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