Eingruppierung als Bilanzbuchhalterin nach NKHR
#1

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand helfen, der sich mit der Eingruppierung auskennt. Es betrifft eine Stelle der Geschäftsbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung.
Die Anteile wurden wie folgt verteilt: GBH 65 Prozent, ABH 35 Prozent. Betrifft den TVöD VKA.
Mir wurde gesagt mit den 35 Prozent der ABH erhalte ich die E8, da diese ausschlaggebend für die Entgeltgruppe ist. Ist das korrekt?
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