Arbeitszeitverkürzung als Stv.Leitung
#1

Hallo,
ich arbeite seit 23 Jahren als Stellvertretende Leitung in einer gemeindlichen Kita. Meine Position gefällt mir, mein Beruf macht mir viel Freude. Ich bin 63 Jahre alt und ich erwäge, entweder in Altersteilzeit zu gehen oder meine wöchentliche Abeitszeit auf 30, max. 32 Stunden zu minimieren, um den Anforderungen bis zum Rentenantritt (66, 6) gewachsen zu sein. Nun heißt es plötzlich, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Leitung und Stellvertretung mindestens 35 Stunden wöchentlich seien. Meine Möglichkeit: Entweder ich akzeptiere das oder gebe die Position ab. Das Gehalt einer Erzieherin ist jedoch so gering, dass ich weder 30 Stunden wöchentlich arbeiten noch in Altersteilzeit gehen kann. Ich bin etwas erstaunt über die Vorgehensweise, die vorherige (seit 2 Jahren ist die Stelle neu besetzt) Leitung arbeitete auch 32 Stunden wöchentlich, das war kein Problem.
Unser Haus ist gut besetzt, deshalb mir nicht klar, wo das Problem ist. Die Zeiten hätten sich nun mal verändert, hieß es. Perplex über diese Aussage möchte ich fragen, ob das rechtens ist.
Über eine Antwort bin ich dankbar.
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#2

Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass man mindestens 35h ständige Vertretung benötigt und es nicht praktikabel ist dies durch eine weitere Person abzudecken, könnte die Ablehnung zulässig sein. Solch pauschale Regelungen werden aber meist die nötige Abwägung vermissen lassen. Die Frage weshalb 35h und nicht 34h reichen etc...

Im Zweifelsfall müsste man gerichtlich klären lassen, ob dies hinreichende betriebliche Gründe sind, um die Teilzeit abzulehnen.
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